Hallo,
Nochmal eine kurze Frage!
Ich bin Steuerklasse 3 meine Ex Frau mit der ich letztes Jahr bis zum 01.04.2017 zusammen war Steuerklasse 5.
Sie hat eine Einzelveranlagung beantragt, und auch schon die Steuererklärung abgegeben!
Sie war bis zum 01.06.2017 Arbeitslos und hat dann wieder Arbeit aufgenommen...
Jetzt habe ich mit meinem Steuerprogramm ebenfalls die Einzelveranlagung eingegeben, demnach müsste ich 3500 Euro Steuern nachzahlen!
Wenn ich jetzt im Steuerprogramm ihr Einkünfte mit eingeben sinkt die Steuerlast auf nur 2200 Euro ebenfalls bei Einzelveranlagung!
Das sind immerhin 1300 Euro unterschied wie wird das nun beim Finanzamt geregelt? Wird das Gegengerechnet so das ich auf die 2200 Euro komme oder werden Ihre Einnahmen komplett bei mir gar nicht berücksichtigt? So das es dann doch 3500 Euro sind?
Danke für euren Rat!!!
Nochmal eine kurze Frage!
Ich bin Steuerklasse 3 meine Ex Frau mit der ich letztes Jahr bis zum 01.04.2017 zusammen war Steuerklasse 5.
Sie hat eine Einzelveranlagung beantragt, und auch schon die Steuererklärung abgegeben!
Sie war bis zum 01.06.2017 Arbeitslos und hat dann wieder Arbeit aufgenommen...
Jetzt habe ich mit meinem Steuerprogramm ebenfalls die Einzelveranlagung eingegeben, demnach müsste ich 3500 Euro Steuern nachzahlen!
Wenn ich jetzt im Steuerprogramm ihr Einkünfte mit eingeben sinkt die Steuerlast auf nur 2200 Euro ebenfalls bei Einzelveranlagung!
Das sind immerhin 1300 Euro unterschied wie wird das nun beim Finanzamt geregelt? Wird das Gegengerechnet so das ich auf die 2200 Euro komme oder werden Ihre Einnahmen komplett bei mir gar nicht berücksichtigt? So das es dann doch 3500 Euro sind?
Danke für euren Rat!!!
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