Hallo zusammen,
mein Vater ist 2017 verstorben, er war verbeamtet. Meine Mutter lebt noch und bekommt die Witwenrente. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung habe ich ein Problem:
Ich habe eine (1) Lohnsteuerbescheinigung (1) für meinen Vater für Januar und Februar. In Zeile 3 ist der Pensionsbetrag für Januar und Februar eingetragen. Der Bescheinigungszeitraum ist 01-02.2017. Dann habe ich eine weitere Lohnsteuerbescheinigung (2) auf den Namen meiner Mutter. Der Bescheinigungszeitraum ist von 03-12.2017. In Zeile 3 ist hier der Gesamtbetrag (also inklusive des Betrages aus Zeile 3 von (1)) der Pension / Witwenrente eingetragen, der im Jahr 2017 an meine Mutter bzw. meinen Vater gezahlt wurde. Außerdem ist der Pensionsbetrag von Januar / Februar 2017 in dieser zweiten Lohnsteuerbescheinigung (2) noch einmal in Zeile 32 aufgeführt.
Nun zur Frage: muss ich für beide Lohnsteuerbescheinigungen eine Anlage N für die Steuererklärung von 2017 ausfüllen (eine für meinen Vater und eine für meine Mutter)? Wenn ja, dann gebe ich die Pension meines Vaters ja zweimal an, da der Betrag in beiden Lohnsteuerbescheinigungen enthalten ist? In der Steuerberechnung von ElsterFormular sieht das Einkommen meiner Eltern dann auch entsprechend höher aus, als es eigentlich war.
Muss ich also nur die zweite Lohnsteuerbescheinigung für meine Mutter erfassen?
Danke
roewe
mein Vater ist 2017 verstorben, er war verbeamtet. Meine Mutter lebt noch und bekommt die Witwenrente. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung habe ich ein Problem:
Ich habe eine (1) Lohnsteuerbescheinigung (1) für meinen Vater für Januar und Februar. In Zeile 3 ist der Pensionsbetrag für Januar und Februar eingetragen. Der Bescheinigungszeitraum ist 01-02.2017. Dann habe ich eine weitere Lohnsteuerbescheinigung (2) auf den Namen meiner Mutter. Der Bescheinigungszeitraum ist von 03-12.2017. In Zeile 3 ist hier der Gesamtbetrag (also inklusive des Betrages aus Zeile 3 von (1)) der Pension / Witwenrente eingetragen, der im Jahr 2017 an meine Mutter bzw. meinen Vater gezahlt wurde. Außerdem ist der Pensionsbetrag von Januar / Februar 2017 in dieser zweiten Lohnsteuerbescheinigung (2) noch einmal in Zeile 32 aufgeführt.
Nun zur Frage: muss ich für beide Lohnsteuerbescheinigungen eine Anlage N für die Steuererklärung von 2017 ausfüllen (eine für meinen Vater und eine für meine Mutter)? Wenn ja, dann gebe ich die Pension meines Vaters ja zweimal an, da der Betrag in beiden Lohnsteuerbescheinigungen enthalten ist? In der Steuerberechnung von ElsterFormular sieht das Einkommen meiner Eltern dann auch entsprechend höher aus, als es eigentlich war.
Muss ich also nur die zweite Lohnsteuerbescheinigung für meine Mutter erfassen?
Danke
roewe
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