Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2017 mit ElsterFormular wird bei der Proberechnung der Kinderfreibetrag nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei Kirchensteuer und Soli wird er jedoch berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag liegt deutlich über dem Kindergeldangspruch, so dass die Günstigerrechnung nicht zugunsten des Kindergeldes erfolgen kann.
Will Elster die Günstigerrechnung nicht vorwegnehmen (obwohl sie in dem Fall eigentlich eindeutig sein müsste), gibt es einen Fehler beim Programm oder liegt der Fehler doch bei mir?
Zu meiner Situation: Ich habe ein Kind (mein Erstes) von bald 2 Jahren, das jedoch bei der Mutter an einem anderen Wohnort lebt. Die Mutter hat sich während der Schwangerschaft von mir getrennt. Sie bezieht Kindergeld (wird ihr alleine überwiesen), zusätzlich zahle ich jeden Monat Unterhalt. Verheiratet sind/waren wir nicht. Die Mutter übt keinen Beruf aus und bezieht ALG II.
Den Anspruch für Kindergeld 2017 habe ich mit 1.152 € angegeben. Der halbe Kinderfreibetrag bei mir müsste 3.678 € betragen, also deutlich über dem Anspruch für Kindergeld.
Also müsste meiner Ansicht nach der Kinderfreibetrag von versteuerungspflichtigen Einkommen abgezogen werden. Liege ich da richtig, oder habe ich einen grundsätzlichen Verständnisfehler drin?
Und fall ich richtig liege, warum spielt die Elster nicht mit?
Die Steuer-ID des Kindes ist mir nicht bekannt, deshalb konnte ich sie nicht eintragen. Kann es daran liegen?
Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich einkommende Hilfe
Ich habe folgendes Problem:
Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2017 mit ElsterFormular wird bei der Proberechnung der Kinderfreibetrag nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei Kirchensteuer und Soli wird er jedoch berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag liegt deutlich über dem Kindergeldangspruch, so dass die Günstigerrechnung nicht zugunsten des Kindergeldes erfolgen kann.
Will Elster die Günstigerrechnung nicht vorwegnehmen (obwohl sie in dem Fall eigentlich eindeutig sein müsste), gibt es einen Fehler beim Programm oder liegt der Fehler doch bei mir?
Zu meiner Situation: Ich habe ein Kind (mein Erstes) von bald 2 Jahren, das jedoch bei der Mutter an einem anderen Wohnort lebt. Die Mutter hat sich während der Schwangerschaft von mir getrennt. Sie bezieht Kindergeld (wird ihr alleine überwiesen), zusätzlich zahle ich jeden Monat Unterhalt. Verheiratet sind/waren wir nicht. Die Mutter übt keinen Beruf aus und bezieht ALG II.
Den Anspruch für Kindergeld 2017 habe ich mit 1.152 € angegeben. Der halbe Kinderfreibetrag bei mir müsste 3.678 € betragen, also deutlich über dem Anspruch für Kindergeld.
Also müsste meiner Ansicht nach der Kinderfreibetrag von versteuerungspflichtigen Einkommen abgezogen werden. Liege ich da richtig, oder habe ich einen grundsätzlichen Verständnisfehler drin?
Und fall ich richtig liege, warum spielt die Elster nicht mit?
Die Steuer-ID des Kindes ist mir nicht bekannt, deshalb konnte ich sie nicht eintragen. Kann es daran liegen?
Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich einkommende Hilfe
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