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Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

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    Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

    Hallo zusammen,
    Ich habe folgendes Problem:

    Bei meiner Einkommenssteuererklärung 2017 mit ElsterFormular wird bei der Proberechnung der Kinderfreibetrag nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei Kirchensteuer und Soli wird er jedoch berücksichtigt.
    Der Kinderfreibetrag liegt deutlich über dem Kindergeldangspruch, so dass die Günstigerrechnung nicht zugunsten des Kindergeldes erfolgen kann.
    Will Elster die Günstigerrechnung nicht vorwegnehmen (obwohl sie in dem Fall eigentlich eindeutig sein müsste), gibt es einen Fehler beim Programm oder liegt der Fehler doch bei mir?

    Zu meiner Situation: Ich habe ein Kind (mein Erstes) von bald 2 Jahren, das jedoch bei der Mutter an einem anderen Wohnort lebt. Die Mutter hat sich während der Schwangerschaft von mir getrennt. Sie bezieht Kindergeld (wird ihr alleine überwiesen), zusätzlich zahle ich jeden Monat Unterhalt. Verheiratet sind/waren wir nicht. Die Mutter übt keinen Beruf aus und bezieht ALG II.

    Den Anspruch für Kindergeld 2017 habe ich mit 1.152 € angegeben. Der halbe Kinderfreibetrag bei mir müsste 3.678 € betragen, also deutlich über dem Anspruch für Kindergeld.

    Also müsste meiner Ansicht nach der Kinderfreibetrag von versteuerungspflichtigen Einkommen abgezogen werden. Liege ich da richtig, oder habe ich einen grundsätzlichen Verständnisfehler drin?
    Und fall ich richtig liege, warum spielt die Elster nicht mit?
    Die Steuer-ID des Kindes ist mir nicht bekannt, deshalb konnte ich sie nicht eintragen. Kann es daran liegen?

    Vielen Dank im Voraus für die hoffentlich einkommende Hilfe

    #2
    AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

    Dein Beitrag zeigt, dass du das System nicht richtig verstanden hast. Das Kindergeld ist eine Steuervergütung. Solange deine Einkommensteuerbelastung, bezogen auf den (halben) Kinderfreibetrag

    nicht höher ist, als dein (halber) Kindergeldanspruch, greift die Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag nicht. Deine Steuerentlastung wird bereits durch den Kindergeldanspruch bewirkt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

      Danke für die Antwort, Charlie. Also wenn ich dich richtig verstehe, würde bei der Günstigerrechnung der Kinderfreibetrag erst dann greifen, wenn meine steuerliche Mehrersparnis durch die Anwendung dessen die Höhe des halben Kindergeldes (also in meinem Fall 1.152 €) überschreiten würde, greifen? Stimmt das so?

      Dem Finanzamt ist bisher nicht bekannt, dass ich ein Kind habe, da dies meine erste Steuererklärung seit der Geburt ist (Arbeitsverhältnis seit März 2017).

      Setze ich im ElsterFormular den Anspruch auf Kindergeld allerdings auf 0 €, ändert sich nichts am Rückerstattungsergebnis... das dürfte dann doch aber auch nicht sein, weil jetzt der Kinderfreibetrag angewendet werden müsste, oder?

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

        Wenn Du keinen Anspruch auf Kindergeld hast, dann gibt es auch keinen Kinderfreibetrag.

        Werden denn solche Eingaben von ElsterFormular überhaupt akzeptiert

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wenn Du keinen Anspruch auf Kindergeld hast, dann gibt es auch keinen Kinderfreibetrag.

          Werden denn solche Eingaben von ElsterFormular überhaupt akzeptiert
          Scheint so.
          Also noch einmal: Der Kinderfreibetrag wird nicht angewandt, weil bei meinem Einkommen die ZUSÄTZLICHE Steuerersparnis die Höhe des halben Kindergeldes nicht überschreiten würde, richtig? Dass das Kindergeld komplett auf dem Konto der Mutter landet, ist dann wohl ebenso irrelevant?

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

            Also wenn ich dich richtig verstehe, würde bei der Günstigerrechnung der Kinderfreibetrag erst dann greifen, wenn meine steuerliche Mehrersparnis durch die Anwendung dessen die Höhe des halben Kindergeldes
            (also in meinem Fall 1.152 €) überschreiten würde, greifen? Stimmt das so?
            Genauso ist das! Nur wenn deine Einkommensteuerbelastung für die letzten 3.678 € deines Einkommens über 31,32%, also über 1.152 € liegen würde, würde der Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen,

            im Gegenzug würde aber dann die Einkommensteuer wieder um den Kindergeldanspruch erhöht.

            Das Berechnungsmodul ignoriert Eingaben, die mit deutschem Recht nicht in Einklang stehen, wie deinen Nullwert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

              Das Kindergeld kommt Dir genauso zugute. Es wird ja auf den von Dir zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

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                #8
                AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

                Genau so ist es.

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                  #9
                  AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

                  Dass das Kindergeld komplett auf dem Konto der Mutter landet, ist dann wohl ebenso irrelevant?
                  Steuerlich ist das ohne Bedeutung, tatsächlich wurde das aber bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Kinderfreibetrag wird nicht auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet

                    Jetzt hab ich es glaub ich. Danke euch für die schnelle Hilfe

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