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Anlage AV: Angabe von Kurzarbeitergeld bei Riester-Verträgen

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    Anlage AV: Angabe von Kurzarbeitergeld bei Riester-Verträgen

    Hallo,

    ich habe 2016 Kurzarbeitergeld (KUG) bekommen und frage mich nun, welche Angaben ich bzgl meines Riester-Vertrags machen muss.
    Konkret geht es um Anlage AV, Zeilen 10, 12, 13:

    Z 10: Beitragspflichtige Einnahmen i.S.D. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung:
    kann ich laut Hilfetext aus der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen.
    Gleichzeitig heißt es da: "Wenn Sie in den Zeilen 12 und 13 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tatsächlichen Entgelts nicht in Zeile 10 an."
    -> Soll ich hier also gar nichts eintragen? Oder das, was auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht?

    Z 12: Entgeltersatzleistungen: Das ist wohl das KUG wie ich es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht, oder?

    Z 13: Tatsächliches Entgelt: "Ist das der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als das tatsächlich erzielte Entgelt [...], wird das tatsächliche Entgelt bei der Berechnung des Zulagenanspruchs berücksichtigt."
    -> Was ist denn das tatsächliche Entgelt? Der Brutto-Lohn wie in der Lonsteuerbescheinigung, Z. 3?

    Bei mir ist der Betrag auf der Meldung zur Sozialversicherung höher als mein Bruttolohn und auch höher als Bruttolohn + KUG.

    Was muss in diesem Fall in die Zeilen 10, 12, 13 rein?
    Ich freu mich, wenn jemand weiter weiß!
    Zuletzt geändert von KompassBerg; 12.05.2018, 19:01.

    #2
    AW: Anlage AV: Angabe von Kurzarbeitergeld bei Riester-Verträgen

    Hat keiner Erfahrung mit Kurzarbeit?
    Ich habe schon viel Zeit darin investiert, die Frage mit Google zu lösen, finde aber immer nur Zitate auf die (für mich nicht klar verständlichen) Hilfetexte...

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV: Angabe von Kurzarbeitergeld bei Riester-Verträgen

      Ich habe keine Erfahrungen mit Kurzarbeit. Nachdem aber die Angaben in diesen Zeilen nur dazu dienen, die Mindesteigenleistung zu prüfen, ist das alles nicht ganz so bedeutsam.

      Der Erläuterungstext wird häufiger missverstanden.

      In Zeile 10 trägst du deine rentenversicherungspflichtigen Einnahmen ein, höchstens die Beitragsbemessungsgrenze für 2016. Das ist das, was auf der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung steht.

      Und in den Zeilen 12 und 13 nimmst du keine Eintragungen vor! Das passt dann schon.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 12.05.2018, 21:19. Grund: Grammatik korrigiert
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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