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Krankengeld und W

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    Krankengeld und W

    Ich erhielt in 2017 von meiner Krankenkasse eine Bescheinigung über Krankengeld vom 18.06.16 bis 31.12.16 und eine Bescheinigung über Krankengeld vom 01.01.17 bis 08.09.17. Seit dem 01.12.16 (lt. Rentenbescheid) erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente, befristet bis 30.11.19.
    Wo trage ich das Krankengeld 2016/ 2017 und die Rente in der Steuererklärung 2017 ein?
    Danke für die Hilfe
    MFG

    #2
    AW: Krankengeld und W

    Die Rente kommt in Anlage R, das Krankengeld in den Hauptbogen Zeile 96.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Krankengeld und W

      Hallo,

      und natürlich jeweils in das richtige Jahr (Zuflussprinzip).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Krankengeld und W

        ...und natürlich jeweils in das richtige Jahr (Zuflussprinzip).
        Wenn das Krankengeld teilweise mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet wurde, muss man aufpassen, dass man verrechnete Beträge richtig bei der Rente erklärt!

        https://www.jurion.de/gesetze/estr_2005/32b/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Krankengeld und W

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn das Krankengeld teilweise mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet wurde, muss man aufpassen, dass man verrechnete Beträge richtig bei der Rente erklärt!

          https://www.jurion.de/gesetze/estr_2005/32b/
          Hallo,

          da rechnenen die Fa gerne doppelt trotz Hinweis

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Krankengeld und W

            ... weil die Krankenkasse die elektronisch übermittelten Daten zur Lohnersatzleistung fälschlich nicht korrigiert und dem Finanzamt daher meist nichts Anderes vorliegt und nicht hellsehen kann, dass ein derartiger Sachverhalt vorliegt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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