Ab dieses Jahr braucht man die VL nicht mehr in Papierform beantragen, aber wie sieht es aus mit den Einträgen die in KAP normalerweise
eingetragen werden müssen, wenn man z.B eine Günstigerprüfung möchte.
Frage: Muß ich dann die Beträge mit meinen anderen Erträgen, Soli, Kirchenst. usw. in KAP mit eintragen.
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eingetragen werden müssen, wenn man z.B eine Günstigerprüfung möchte.
Frage: Muß ich dann die Beträge mit meinen anderen Erträgen, Soli, Kirchenst. usw. in KAP mit eintragen.
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