Hallo,
es geht um die Anlage V in ElsterFormular 19.3.
Mein Mann hat letztes Jahr von seinem Vater einen Grundstücksanteil an einer Wiese/Kleingartenanlage (ins. 3 Eigentümer) geerbt. Die Tante meines Mannes (Miteigentümerin) hat (wie schon immer) die EST1B mit Anlage FB (3x) und FE1 gemacht und ihn als Beteiligten gemeldet. (Die Gemeinschaft hat wohl eine eigene Steuernummer)
Ich habe nun versucht, den Anteil meines Mannes an den Einnahmen in unserer Steuererklärung in einer Anlage V einzutragen. Unter der Anleitung zu Anlage V+V steht:
"In einer Anlage V sind zu erklären: Einkünfte aus
allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften (Zeilen 25 bis 29),"
Die Zeilen 25 bis 29 finde ich aber nicht. Die erste Zeite endet bei Zeile 24 "Zugerechneter Betrag" und beginnt auf Seite 2 mit Zeile 33 Werbungskosten.
Jetzt meine Frage:
-gibt es die Zeilen 25 bis 29 in ElsterFormular nicht`?
- werden seine Einnahmen aus der Eigentümergemeinschaft direkt an unser Finanzamt gemeldet und ich muss in unserer Steuererklärung nichts angeben?
- oder muss ich jetzt auf ElternOnline wechseln?
vielen Dank
es geht um die Anlage V in ElsterFormular 19.3.
Mein Mann hat letztes Jahr von seinem Vater einen Grundstücksanteil an einer Wiese/Kleingartenanlage (ins. 3 Eigentümer) geerbt. Die Tante meines Mannes (Miteigentümerin) hat (wie schon immer) die EST1B mit Anlage FB (3x) und FE1 gemacht und ihn als Beteiligten gemeldet. (Die Gemeinschaft hat wohl eine eigene Steuernummer)
Ich habe nun versucht, den Anteil meines Mannes an den Einnahmen in unserer Steuererklärung in einer Anlage V einzutragen. Unter der Anleitung zu Anlage V+V steht:
"In einer Anlage V sind zu erklären: Einkünfte aus
allen Beteiligungen, z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften (Zeilen 25 bis 29),"
Die Zeilen 25 bis 29 finde ich aber nicht. Die erste Zeite endet bei Zeile 24 "Zugerechneter Betrag" und beginnt auf Seite 2 mit Zeile 33 Werbungskosten.
Jetzt meine Frage:
-gibt es die Zeilen 25 bis 29 in ElsterFormular nicht`?
- werden seine Einnahmen aus der Eigentümergemeinschaft direkt an unser Finanzamt gemeldet und ich muss in unserer Steuererklärung nichts angeben?
- oder muss ich jetzt auf ElternOnline wechseln?
vielen Dank
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