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Jobwechsel: Häusliches Arbeitszimmer und Pendlerpauschale in Steuererklärung

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    Jobwechsel: Häusliches Arbeitszimmer und Pendlerpauschale in Steuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe mal Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer, die ich so noch nirgends beantwortet gesehen habe Ich hoffe daher auf Hilfe hier im Forum

    Zur Situation:
    Bis einschließlich Juli 2019 habe ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber im HomeOffice gearbeitet, daher auch Jahr für Jahr die Kosten für das häuslich genutzte Arbeitszimmer bei der Steuererklärung angegeben und erstattet bekommen. Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt und fahre täglich ins Büro, nutze mein Arbeitszimmer also wirklich nur noch im Notfall (z.B. Handwerker zu Hause etc.).

    Meine Fragen:
    1. Kann/Muss ich für 2019 (anteilig) das Arbeitszimmer und (anteilig) die Pendlerpauschale angeben? Bei der Pendlerpauschale kann ich ja die Arbeitstage pro Jahr angeben, aber beim Arbeitszimmer? Oder soll ich dort den Betrag genauso wie in den Vorjahren ansetzen?
    2. Wie verhält es sich ab 2020, wenn ich perspektisch nur noch im Büro arbeite - bis auf die zuvor genannten Ausnahmen? Da das Arbeitszimmer noch nicht vollständig abgeschrieben hast: kann ich das weiterhin in der Steuererklärung angeben? Oder erst wieder wenn ich es tatsächlich wieder als solches nutze?

    Zusatzfrage:
    Kann ich aufgrund der nur wenigen zur Arbeit zu fahrenden km auch die (fiktiven) Kosten für ein ÖPNV-Ticket angeben? Oder benötige ich (zwingend) Belege?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Mark

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!

    Wer einen Büroarbeitsplatz hat, kann ein häusliches Arbeitszimmer überhaupt nicht absetzen. Ende Juli 2019 ist deshalb damit Schluss. Das gilt auch für die AfA.

    Bei der Entfernungspauschale kannst du 2019 die Anzahl der Tage angeben, an denen du deine neue erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.

    ÖPNV-Kosten dürfen nur geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich angefallen sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hat was von doppelter Bestrafung, ...
      Das sehen die Steuergesetze allerdings nicht so und das ist auch verständlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von MarkCoolio
        ....für mich bleibt es nachvollziehbar unverständlich, da es mich mit Tausenden Euro zusätzlich belastet und das Geld am Ende fehlt.
        Hallo MarkCoolio,

        du bist damit nicht allein, du reihst dich nur in die Reihe der unzähligen Arbeitnehmer ein, die noch nie ein Arbeitszimmer absetzen konnten und die gleichen Ausgaben für den Job schon immer hatten, die du jetzt gefühlt mehr hast -> Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert.

        Tschüß

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          #5
          Zitat von MarkCoolio Beitrag anzeigen
          Jahr für Jahr die Kosten für das häuslich genutzte Arbeitszimmer bei der Steuererklärung angegeben und erstattet bekommen
          Das Finanzamt erstattet keine Kosten. Die Kosten mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            das Arbeitszimmer setzt du zu 7/12 an.
            Und die Pendlerpauschale entsprechend der wirklichen Tage, Belege braucht es dafür nicht. Man kann ja beispielsweise auch mit dem Rad fahren oder sogar zu Fuß gehen (da gibt es zwangsläufig kaum Belege). ÖPNV geht nicht fiktiv, nur real, und dann auch keine Entfernungspauschale mehr (es wird geprüft was günstiger ist und das gilt dann).


            >>>für mich bleibt es nachvollziehbar unverständlich, da es mich mit Tausenden Euro zusätzlich belastet und das Geld am Ende fehlt.

            Welche Euros sind das denn? Noch dazu Tausende?

            Wenn du das Arbeitszimmer nicht mehr brauchst dann musst du es natürlich wieder abgeben (im Sinne von anders nutzen). Den Firmenwagen kann man bei einem Jobwechsel ja schließlich auch nicht behalten.

            Stefan

            PS: Was soll der Mist mit dem löschen?
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              für mich bleibt es nachvollziehbar unverständlich, da es mich mit Tausenden Euro zusätzlich belastet ...
              Nachdem die Obergrenze nicht gegolten hat, kann sich das steuerlich erheblich auswirken. Man spart ja bei einer anderweitigen Nutzung eines Zimmers nichts ein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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