Hallo zusammen,
ich bin 25 Jahre alt, unverheiratet, ohne Kinder und mache dieses Jahr zum 2. mal meine Einkommensteuererklärung.
Seit Mitte 2016 bin ich beim gleichen Arbeitgeber über einen Werkstudentenvertrag beschäftigt (ich mache nebenbei einen Vollzeitmaster) und wurde beim abtippen der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2017 stutzig, da mir Elster Formular angibt, dass ich eine relativ hohe Nachzahlung zu tätigen hätte (Ohne etwaige Werbungskosten zur Absetzung angegeben zu haben).
Da ich mich mit Steuern leider nicht sonderlich gut auskenne, für das Jahr 2016 trotz ähnlichem Einkommen aber keine Nachzahlung tätigen musste, bin ich überrascht, dass so eine hohe Nachzahlung anfällt.
Laut meinem Vertrag:
- habe ich nie mehr als 20h/Woche gearbeitet
- liegt mein Bruttolohn über dem Steuerfreibetrag von 8820€ (auch wenn man den AN Pauschalbetrag von 1000€ dazurechnet)
- gehöre ich der Steuerklasse I an
Ich bin gesetzlich Pflichtversichert und zahle seit dem 01.01.2017 pro Monat circa 90€ an meine KK.
In Elster habe ich laut Lohnsteuerbescheinigung:
- den Jahresbruttobetrag (Zeile 3)
- die einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4)
-die einbehaltene Kirchensteuer (Zeile 6)
- den AG-Zuschuss zur gesetzl. RV (22. a)
- den AN-Zuschuss zur gesetzl. RV (23. a)
in die Anlage N übertragen.
Unter Zeile 28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestversorgungspauschale) findet sich in der Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls eine Zahl, soweit ich mich im Internet richtig informiert habe, wird diese aber nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.
Ist für Euch hier ersichtlich, weshalb ich laut Elster eine Nachzahlung (in Höhe von ca. 400€) zu tätigen habe?
Oder hat dies so seine Richtigkeit?
Mich verwundert hier besonders, dass in der Lohnsteuerbescheinigung keine AN-Beträge zur KV und PV angegeben sind (Evtl. muss ich deshalb die Nachzahlung tätigen?).
Ich hoffe Ihr könnte mir helfen und danke im Voraus!
ich bin 25 Jahre alt, unverheiratet, ohne Kinder und mache dieses Jahr zum 2. mal meine Einkommensteuererklärung.
Seit Mitte 2016 bin ich beim gleichen Arbeitgeber über einen Werkstudentenvertrag beschäftigt (ich mache nebenbei einen Vollzeitmaster) und wurde beim abtippen der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2017 stutzig, da mir Elster Formular angibt, dass ich eine relativ hohe Nachzahlung zu tätigen hätte (Ohne etwaige Werbungskosten zur Absetzung angegeben zu haben).
Da ich mich mit Steuern leider nicht sonderlich gut auskenne, für das Jahr 2016 trotz ähnlichem Einkommen aber keine Nachzahlung tätigen musste, bin ich überrascht, dass so eine hohe Nachzahlung anfällt.
Laut meinem Vertrag:
- habe ich nie mehr als 20h/Woche gearbeitet
- liegt mein Bruttolohn über dem Steuerfreibetrag von 8820€ (auch wenn man den AN Pauschalbetrag von 1000€ dazurechnet)
- gehöre ich der Steuerklasse I an
Ich bin gesetzlich Pflichtversichert und zahle seit dem 01.01.2017 pro Monat circa 90€ an meine KK.
In Elster habe ich laut Lohnsteuerbescheinigung:
- den Jahresbruttobetrag (Zeile 3)
- die einbehaltene Lohnsteuer (Zeile 4)
-die einbehaltene Kirchensteuer (Zeile 6)
- den AG-Zuschuss zur gesetzl. RV (22. a)
- den AN-Zuschuss zur gesetzl. RV (23. a)
in die Anlage N übertragen.
Unter Zeile 28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestversorgungspauschale) findet sich in der Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls eine Zahl, soweit ich mich im Internet richtig informiert habe, wird diese aber nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.
Ist für Euch hier ersichtlich, weshalb ich laut Elster eine Nachzahlung (in Höhe von ca. 400€) zu tätigen habe?
Oder hat dies so seine Richtigkeit?
Mich verwundert hier besonders, dass in der Lohnsteuerbescheinigung keine AN-Beträge zur KV und PV angegeben sind (Evtl. muss ich deshalb die Nachzahlung tätigen?).
Ich hoffe Ihr könnte mir helfen und danke im Voraus!
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