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Wieviel Spenden absetzbar (Elterngeld??!) / Betriebsausgabe auch nur anteilig in EÜR?

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    Wieviel Spenden absetzbar (Elterngeld??!) / Betriebsausgabe auch nur anteilig in EÜR?

    Hallo!
    Elster berücksichtigt bei der Steuerberechnung meine Elterngelder (Anlage N / Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen) nicht. Warum? Denn siehe "Zur Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommenssteuer wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Das Elterngeld wird also zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen." sollte es meinen Steuersatz ja erhöhen. In diesem Zusammenhang ist mir Unklar, ob sich die steuermindernd maximalen 20% auf den Betrag mit/ohne Elterngeld beziehen.

    Völlig unabhängig davon würde ich gerne wissen, ob ich eine USt-Zahlung, die in der EÜR normalerweise zu 100% als Betriebsausgabe angeführt würde, auch zu z.B. 38% anführen kann. Warum sei hier nebensächlich, mir geht es rein um die Rechtmäßigkeit. Ausgaben erfinden geht nicht, aber geht "Teile von realen Ausgaben nicht angeben"?

    Vielen Dank in die Runde und Euch einen guten Rutsch!


    #2
    Elster berücksichtigt bei der Steuerberechnung meine Elterngelder (Anlage N / Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen) nicht. Warum?
    Weil das Elterngeld nicht in die Anlage N gehört und auch nicht zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen zählt.

    Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und im Hauptvordruck in Zeile 96 (2018) zu erklären.

    Der Sinn der zweiten Frage erschließt sich mir nicht wirklich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      zwar steht auf 2/3 aller Elterngeld-Infoseiten, dass er per Anlage N erklärbar sei, aber Sie scheinen Recht zu haben – vielen Dank für den Hinweis! "Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen) als auch in der Anlage N möglich. Seit 2015 sind sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) ausschließlich im Steuerhauptformular einzutragen." (Quelle) Da selbst kostenpflichtige Elterngeld-Aufklärer fehlinformieren, finde ich es wichtig, Quellen zu haben.

      Bzgl. meiner zweiten Frage, verstehe ich nicht, warum der Sinn wichtig ist, wenn sie klar artikuliert ist. Mir geht es darum, nicht zuwenig Einkünfte zu haben. Dafür verzichte ich gerne auf die vollständige Absetzung eines großen Ausgabebrockens. Die Summe aller möglichen kleinen Belege langt nicht, sonst hätte ich es natürlich gerne so gemacht.

      PS: Spannend im Kontext nicht im Veranlagungszeitraum abziebarer Spenden aka Aufwendungen finde ich gut zu wissen, dass man nun sehr wohl dem Jemen spenden kann und das, was dieses Jahr nicht das ZvE mindert, solange vorgetragen wird, bis es in die 20% passt. Das ist sehr nett vom Fiskus. (Quelle)

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        #4
        Bzgl. meiner zweiten Frage, verstehe ich nicht, warum der Sinn wichtig ist, wenn sie klar artikuliert ist.
        In diesem Forum geht es um Fragen der elektronischen Steuererklärung -ELSTER-. Dazu sehe ich bei der 2. Frage jetzt keinen Zusammenhang.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Achso, das stimmt. Sind denn grundsätzliche Steuerfragen verboten?

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            #6
            Was heißt verboten? Fragen kann man alles, man bekommt aber nicht zu allen Fragen eine Antwort. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo GuteFragen,

              für wen möchtest du denn hier Werbung machen mit deinen Quellen ?

              Tschüß

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                #8
                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo GuteFragen,

                für wen möchtest du denn hier Werbung machen mit deinen Quellen ?

                Tschüß
                Werbung? Das ist eine böswillige Unterstellung. Ich versuche nur, meine Aussagen zu belegen. In Zeiten von FakeNews, falscher Angaben ziemlich wichtig..Wenn Sie bessere Quellen haben, bitte immer her damit!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                  Weil das Elterngeld nicht in die Anlage N gehört und auch nicht zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen zählt.

                  Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und im Hauptvordruck in Zeile 96 (2018) zu erklären.

                  Der Sinn der zweiten Frage erschließt sich mir nicht wirklich.
                  Hallo Charlie24, ich habe das EG nun korrekt eingetragen - in der Steuerberechnung taucht es allerdings nach wie vor nicht auf. Sind Sie sicher, dass es aufzutachen hat?
                  @Steuerberatung: Reine Sachfragen sind Beratung? Ich verstehe unter Beratung, wenn abgewogen und individuell hingesehen werden muss, nicht aber bei grundsätzlichen Fragen zu Steuern.

                  Danke und mit freundliche Grüßen
                  GuteFragen

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                    #10
                    Das Elterngeld taucht nicht direkt in der Steuerberechnung auf, es ist ja auch steuerfrei. Es gibt aber eine Zeile in der Berechnung, in der ein Prozentsatz und

                    ein Hinweis auf den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) stehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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