Hallo!
Elster berücksichtigt bei der Steuerberechnung meine Elterngelder (Anlage N / Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen) nicht. Warum? Denn siehe "Zur Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommenssteuer wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Das Elterngeld wird also zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen." sollte es meinen Steuersatz ja erhöhen. In diesem Zusammenhang ist mir Unklar, ob sich die steuermindernd maximalen 20% auf den Betrag mit/ohne Elterngeld beziehen.
Völlig unabhängig davon würde ich gerne wissen, ob ich eine USt-Zahlung, die in der EÜR normalerweise zu 100% als Betriebsausgabe angeführt würde, auch zu z.B. 38% anführen kann. Warum sei hier nebensächlich, mir geht es rein um die Rechtmäßigkeit. Ausgaben erfinden geht nicht, aber geht "Teile von realen Ausgaben nicht angeben"?
Vielen Dank in die Runde und Euch einen guten Rutsch!
Elster berücksichtigt bei der Steuerberechnung meine Elterngelder (Anlage N / Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen) nicht. Warum? Denn siehe "Zur Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommenssteuer wird das Elterngeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Das Elterngeld wird also zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen." sollte es meinen Steuersatz ja erhöhen. In diesem Zusammenhang ist mir Unklar, ob sich die steuermindernd maximalen 20% auf den Betrag mit/ohne Elterngeld beziehen.
Völlig unabhängig davon würde ich gerne wissen, ob ich eine USt-Zahlung, die in der EÜR normalerweise zu 100% als Betriebsausgabe angeführt würde, auch zu z.B. 38% anführen kann. Warum sei hier nebensächlich, mir geht es rein um die Rechtmäßigkeit. Ausgaben erfinden geht nicht, aber geht "Teile von realen Ausgaben nicht angeben"?
Vielen Dank in die Runde und Euch einen guten Rutsch!
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