Sitze gerade bei der Einkommenssteuerklärung 2017 ElsterFormular und habe folgende Fall betreffend meiner Kapitalerträge :
Bei einer Bank, der Consorsbank hatte ich im Jahre 2017 2 ! verschiedene Tagesgeldkonten und entsprechend 2 x Kapitalerträge im Jahre 2017 bekommen. Nach 6 Monaten gilt man ja bei der Consorsbank
wieder als Neukunde und kommt in den Genuss des für Neukunden höheren Zinssatzes wenn man das erste Konto gekündigt hat.
Auf der Jahressteuerbescheinigung 2017 der Consorsbank sind aber nur die Zinsen / Kapitalerträge des zweiten Tagesgeldkontes aufgeführt ( was auch aktuell noch läuft ) und nicht die des ersten im März 2017 gekündigten/geschlossenen Kontos...
Auf Nachfrage konnte man mir seitens der Consorsbank auch keine Auskunft geben warum dem so ist uund es wurde auch keine neue - geänderte - Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.
Jetzt stellt sich mir die Frage welche Zinsen wurden an das BZsT gemeldet ? Die gesamten aus dem Jahre 2017 oder nur die geringeren lt. der mir vorliegenden Steuerbescheinigung ? Normalerweise kann doch die dem Kunden zugesandte Steuerbescheinigung für ALLE Konten nicht abweichen von der Meldung an das BZSt oder doch ?
Bei einer Bank, der Consorsbank hatte ich im Jahre 2017 2 ! verschiedene Tagesgeldkonten und entsprechend 2 x Kapitalerträge im Jahre 2017 bekommen. Nach 6 Monaten gilt man ja bei der Consorsbank
wieder als Neukunde und kommt in den Genuss des für Neukunden höheren Zinssatzes wenn man das erste Konto gekündigt hat.
Auf der Jahressteuerbescheinigung 2017 der Consorsbank sind aber nur die Zinsen / Kapitalerträge des zweiten Tagesgeldkontes aufgeführt ( was auch aktuell noch läuft ) und nicht die des ersten im März 2017 gekündigten/geschlossenen Kontos...
Auf Nachfrage konnte man mir seitens der Consorsbank auch keine Auskunft geben warum dem so ist uund es wurde auch keine neue - geänderte - Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.
Jetzt stellt sich mir die Frage welche Zinsen wurden an das BZsT gemeldet ? Die gesamten aus dem Jahre 2017 oder nur die geringeren lt. der mir vorliegenden Steuerbescheinigung ? Normalerweise kann doch die dem Kunden zugesandte Steuerbescheinigung für ALLE Konten nicht abweichen von der Meldung an das BZSt oder doch ?
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