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Elsterformular_Anlage FEHLT usw. ... HILFE!!!!

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    Elsterformular_Anlage FEHLT usw. ... HILFE!!!!

    Hallo,

    Ich habe mich jetzt das erste Mal an der Steuer probiert. Elsterformular und authentifiziert.

    Soweit so gut. Da ich leider mehrere Dateien für ein Jahr zum Testen habe, hatte ich leider nicht die aktuellste Version geschickt.

    Es fehlt die Anlage Kind und dadurch ist die ganze Erklärung eigentlich hinfällig :-(

    Kann ich jetzt noch die Anlage nachsenden?

    Was wird das Fa dazu sagen, bin total verunsichert da die ganze Berechnung wahrscheinlch nicht stimmen wird.....Mano

    Was kann ich jetzt tun und welche Konsequenz hat das?

    Überschreiben geht wahrscheinlich nicht mehr ....

    Es kam auch nichts zum ausdrucken bzw. unterschreiben. Müsste mein Partner nicht zumindest unterschreiben? Ist das normal?

    Vielen Dank für eure Hilfe- Schönen Abend

    Nele

    #2
    Du kannst eine berichtigte Erklärung mit der Anlage Kind übermitteln, falls die Übermittlung erst jetzt bzw. zeitnah erfolgt ist.

    Es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet. Du kopierst die übermittelte Erklärung in ein neues Formular und fügst die

    die Anlage Kind hinzu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wow, das ging aber fix.

      Was bedeutet nur zeitnah?

      Es lagen fast 24h dazwischen. Sehe ich denn irgendwo, dass es geklappt hat bzw. Kann ich mich darauf verlassen, dass die letzte Version genutzt wird.

      Doof...

      Würde mich über eine Ergänzung freuen.

      Guten Rutsch :-)

      Nele

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        #4
        Zeitnah heißt, innerhalb von 1 bis 2 Wochen. Wenn du mit Zertifikat übermittelt hast, gibt es ein neues Übertragungsprotokoll, wenn nicht, musst du die komprimierte

        Erklärung ohnehin erst ausdrucken, unterschreiben und an das Finanzamt schicken. Das gilt zumindest für ElsterFormular.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Jetzt bin ich richtig verwirrt :-)
          ​​​​​​
          Habe die authentifizierte Fassung per Elsterformular genutzt. Es kam nix zum Ausdrucken.

          ​​​​​​Gilt, das jetzt als Fix, muss ich noch was machen?

          Dieser würde ich gerne die Anlage Kind anhängen ohne das es zu Problemen kommt.

          Übertragung war vor knapp 24h. Nimmt das Fa dann überhaupt die aktuellere Version. Muss ich diese parallel anschreiben?

          Danke vielmals

          LG

          Nele

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            #6
            Habe die authentifizierte Fassung per Elsterformular genutzt. Es kam nix zum Ausdrucken.
            Das Übertragungsprotokoll wird schon zum Ausdruck angeboten. Um ganz sicher zu sein, dass es wirklich um ElsterFormular geht, lade ich mal ein Bild hoch.

            So sieht eine übermittelte Erklärung bei ElsterFormular aus.

            EF_2018.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie,

              Genauso sieht es bei mir aus. Das Übertragungsprotokkoll konnte ich auch drucken.

              Nur steht da ja nicht an das Finanzamt.... Oder für Fa bestimmt als Wasserzeichen.

              Gehe davon aus, dass die Erklärung jetzt durch ist. War vor knapp einem Tag.

              Oder trotzdem mit Kind einreichen oder bis zum 02.01. warten und anrufen, ob ich es senden kann.

              Will gerne sicher gehen, dass die neueste Übermittlung genommen wird

              Vielen Lieben Dank

              LG
              Nele

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                #8
                Oben in dem grünen Feld ist der Link zum Kopieren in eine neue Erklärung. Dann fügst du die Anlage Kind dazu, füllst sie aus und übermittelst alles neu.

                Da musst du nicht vorher anrufen. Es dauert sowieso einige Tage, bis eine Erklärung beim Sachbearbeiter sichtbar wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Besten Dank. Kann er dann wenn ich Pech habe den zweiten Antrag ignorieren, da man die Anlage nur einmal abgeben kann?

                  Ärgere mich so ....Aber dank dir für deine Erläuterungen.

                  Nele

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                    #10
                    Ich kann Dir versprechen: Deine Erklärung von gestern wird heute und morgen nicht bearbeitet. Also sende einfach die neue Erklärung hinterher!

                    Kommentar


                      #11
                      Deine Erklärung von gestern wird heute und morgen nicht bearbeitet.
                      Und höchstwahrscheinlich übermorgen auch nicht!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Davon gehe ich auch aus :-)
                        ​​​​​​
                        Nur mache ich mir Gedanken wie die eine Dopelleinreichung bewerten, somal die Anlage Kind ja Geld bringt.

                        Überschreiben ist unwahrscheinlich, aber gut, dann muss ich wohl durch.

                        Danke euch

                        LG
                        Nele

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                          #13
                          Es wird die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet und das funktioniert nach meiner Erfahrung auch fehlerfrei. Anrufen muss man nur, wenn wegen des

                          zeitlichen Abstands zwischen den Übermittlungen damit gerechnet werden muss, dass der Fall bereits in Bearbeitung ist.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Nele_90 Beitrag anzeigen
                            Nur mache ich mir Gedanken wie die eine Dopelleinreichung bewerten, somal die Anlage Kind ja Geld bringt
                            Mir fallen so viele Möglichkeiten ein, darauf ironisch zu antworten. Ich versuche aber sachlich zu bleiben:

                            Hast Du ein Kind? Glaubst Du Du hättest Anspruch auf den Kinderfreibetrag? Denkst Du wirklich der Kinderfreibetrag kann Dir aufgrund eines Fehlers Deinerseits abgesprochen werden? Oder meinst Du ein Finanzbeamter würde aus Langeweile Leute schikanieren, die einen Fehler gemacht und gleich berichtigt haben?

                            Ehrlich gesagt, wenn Du jetzt eine Berichtigung sendest, ich glaub gar nicht dass der Finanzbeamte die erste Erklärung überhaupt sieht.

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                              #15
                              ... ich glaub gar nicht dass der Finanzbeamte die erste Erklärung überhaupt sieht.
                              Er sieht sie schon, das weiß ich. Er er wird aber nur die neuere Erklärung bearbeiten. Ich weiß das deshalb, weil ich unlängst eine EÜR nach 2 Tagen korrigiert

                              übermittelt habe und in der gleichen Steuersache aus anderen Gründen den Sachbearbeiter angerufen habe. Der hatte beide Erklärungen im System,

                              überschrieben wird da nichts.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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