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Probleme mit Anlage KAP

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    Probleme mit Anlage KAP

    Hi,
    mache zum ersten Mal meine Steuererklärung selbst. Nun hänge ich in KAP fest.
    Das Programm sagt: Beim Ehemann wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt (Kz 54.x01 mit Wert '1' angegeben) Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt, ist dieser Antrag auch bei der Ehefrau zu stellen!
    Der Bausparvertrag zum Beispiel existiert doch nur einmal, soll ich den jetzt doppelt - also für meine Frau nochmal - eingeben???
    Danke fürs Antworten

    #2
    AW: Probleme mit Anlage KAP

    Nein. Wenn der Bausparvertrag auf beide Ehegatten läuft so teilen Sie lediglich die Einnahmen je zur Hälfte auf. Bei Ehegatten wird nun einmal für jeden eine Anlage KAP gefordert. Die Aufteilung gilt natürlich auch für die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge.-

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      #3
      AW: Probleme mit Anlage KAP

      Hi Korsika,
      danke fürs Antworten. Der Bausparvertrag läuft auf den Ehemann. Muss nun trotzdem alles geteilt werden, damit der Vordruck endlich Ruhe gibt?

      Kommentar


        #4
        AW: Probleme mit Anlage KAP

        Nein, Sie schauen an der falschen Stelle. Der Hinweiß hieß doch wie folgt: "Beim Ehemann wurde ein Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt (Kz 54.x01 mit Wert '1' angegeben) Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt, ist dieser Antrag auch bei der Ehefrau zu stellen!"

        Mit anderen Worten: Auch bei der Ehefrau ist die Anlage KAP einzufügen UND DER ANTRAG AUF GÜNSTIGERPRÜFUNG FÜR SÄMTLICHE KAPITALERTRÄGE ZU STELLEN, also der entsprechende Haken zu setzen. Von der Eintragung von irgendwelchen Kapitalerträgen in der Anlage KAP der Ehefrau, die Sie ja nicht haben, steht da nichts. Das Finanzamt möchte nur von Ihnen letztlich die Bestätigung haben, da Sie BEIDE ja ALLE Kapitalerträge erklären, dass auch BEIDE Ehegatten eine Aussage zu Ihren Kapitalerträgen machen. Denn es gibt nirgendwo in der Steuererklärung eine Ankreuzmöglichkeit, die besagt, dass der eine Ehegatte keine Kapitaleträge hat und der andere seine Anlage KAP nutzt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Probleme mit Anlage KAP

          Vielen Dank! Jetzt habe ich es endlich kapiert. Manchmal hat man eben doch eine "Lange Leitung".
          Gruß Roland

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            #6
            AW: Probleme mit Anlage KAP

            Hallo Korsika!
            Sie schreiben: "Bei Ehegatten wird nun einmal für jeden eine Anlage KAP gefordert. Die Aufteilung gilt natürlich auch für die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge."

            Ich habe die Kapitalerträge aufgeteilt, der Einfachheit halber die Steuerabzugsbeträge aber nur beim Ehemann eingegeben - hat funktioniert!

            MfG
            Bolletax

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              #7
              AW: Probleme mit Anlage KAP

              Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
              Hallo Korsika!
              Sie schreiben: "Bei Ehegatten wird nun einmal für jeden eine Anlage KAP gefordert. Die Aufteilung gilt natürlich auch für die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge."

              Ich habe die Kapitalerträge aufgeteilt, der Einfachheit halber die Steuerabzugsbeträge aber nur beim Ehemann eingegeben - hat funktioniert!

              MfG
              Bolletax
              Sicherlich, spielt vom Ergebnis her normal auch keine Rolle - zumindest bis zu dem Moment, wo die Eheleute sich plötzlich nicht mehr grün sind oder einer in Insolvenz ist und der Erstattungsbetrag entgegen § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG aufzuteilen ist ein Ehegatte nach §§ 268 ff. AO die Aufteilung der Steuerschuld haben möchte oder plötzlich ein Ehegatte mit dem Antrag auf getrennter oder besonderer Veranlagung ankommt ... ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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