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Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

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    Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

    Hallo!

    Seit einigen Jahren lebe ich auschließlich von Börsengeschäften und habe auch keine anderen Einnahmen.
    Die letzten beiden Jahre liefen leider alles andere als gut, so dass ich jeweils nur 10.000 € verdient habe.
    2008 musste ich bei diesem Gewinn überhaupt keine Steuern zahlen.
    Obwohl ich 2009 auch nur ca. 10500 € Gewinn hatte musste ich aber 3623,55 € Kapitalertragsteuer und 199,29 € Soli zahlen.

    Dies setzte sich daraus zusammen, dass ich auf dem inländischen Konto einen Gewinn von 14494,19 € hatte, wofür ich KES und Soli zahlen musste.
    Auf einem ausländischen Konto hatte ich jedoch mit Futures einen Verlust von 3843,46 €.

    So dass ich letztes Jahr eigentlich nur 10650,53 € verdient habe.
    Demzufolge sollten mir durch die Günstigerprüfung doch eigentlich alle Steuern zurückgezahlt werden, oder irre ich mich hier?


    Leider bekomme ich es mit Elster absolut nicht hin.
    Erhalte immer folgende Fehlermeldung:

    Abbruch-Hinweise: Kapitalertragssteuer und/oder Solidaritätszuschlag zur Kapitaertragssteuer zu Erträgen und anderen Einkunftsarten lt. Bescheinigung eingegeben, aber keine dazugehörenden Kapitalerträge.


    Deshalb meine Fragen:

    1. Was muss ich wo genau eingeben bei meinem konkreten Beispiel?
    2. Muss ich überhaupt noch Angaben bei der Anlage SO machen, wie ich es sonst all die Jahre immer machen musste?


    Vielen Dank!

    Börsenjunkie

    #2
    AW: Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

    Hallo Börsenjunkie,

    du musst die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4), weil dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt. Das hat zur Folge, dass du ALLE Kapitalerträge erklären musst.
    Desweiteren musst du auch die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmt Kapitalerträge wählen, da deine einzelnen Geschäfte nicht (komplett) miteinander verrechnet wurden.

    Falls du auch noch Altgeschäfte hattest (Kauf VOR 2009, Verkauf in 2009 und innerhalb der Jahresfrist), dann gehören diese (nur) in die Anlage SO (wie bisher, kennst du ja).


    Nun zu den Angaben in der KAP (nicht der Reihenfolge nach, sondern logisch):

    Zeile 7ff: Sämtliche Beträge aus der/den inländischen Steuerbescheinigung/en übernehmen.

    Zeile 49, 50 und ggf. 51: Sämtliche innländisch abgeführten Steuern (auch aus der/den Steuerbescheinigung/en).

    Zeile 14: Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (ACHTUNG: nicht der beauftragte). Ich denke, bei dir sind es die vollen 801 Euro (oder war kein Freistellungsauftrag gestellt?).

    Zeile 14a: Null, da es keine weiteren NICHT erklärten Erträge geben kann (siehe meinen ersten Absatz). Diese Null hat übrigens zur Folge, dass Elster die Sache nicht mehr berechnen kann, du kannst die Erklärung aber trotzdem absenden.

    Zeile 15ff: Sämtliche im Ausland getätigten Geschäfte.

    Wenn du noch Altverluste aus den Vorjahren hast (Verlustfeststellungsbescheid), dann musst du auch noch Zeile 59 ankreuzen.

    Ich glaube, das wars.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

      Hallo!

      Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

      Muss ich denn meine Gewinne aus 2009 (sowohl Kauf als auch Verkauf in 2009) noch zusätzlich in Anlage SO angeben?
      Habe SO nämlich gerade entfernt, dass fand Elster leider nicht gut: Hauptvordruck: Es muss weigstens ein Feld angekreuzt werden!

      Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass Elster meinen Fall sowieso nicht ausrechnen kann?
      Einen Freistellungsauftrag hatte ich übrigens nicht gestellt.
      Sind dann 14 und 14a mit "0" anzugeben?


      Viele Grüße

      Börsenjunkie

      Kommentar


        #4
        AW: Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

        Achso, auch noch sehr wichtig.

        Siehst Du es denn auch so, dass ich meine gesamten Steuern zurückbezahlt bekommen müsste?
        Hatte, wie erwähnt, kein weiteres Einkommen. An Sonderausgaben hatte ich 2500€ Private Krankenversicherung.


        MFG

        Börsenjunkie

        Kommentar


          #5
          AW: Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

          Hallo Börsenjunkie,

          die Neugeschäfte (Kauf nach 2008) gehören nicht mehr in die Anlage SO. Wenn du 2009 keine Altgeschäfte innerhalb der Spekulationsfrist getätigt hast, brauchst du keine Anlage SO; im Hauptvordruck Zeile 38 dann "wurden nicht getätigt" ankreuzen.

          Wenn kein Freistellungsauftrag gestellt wurde (warum eigentlich nicht?), ist sowohl in Zeile 14 als auch in Zeile 14a Null einzutragen.

          Und richtig, Elster kann diese Mischfälle aus "Günstigerprüfung" und "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" nicht berechnen; vielleicht ändert sich da mit einem der nächsten Updates etwas. Ohne das jetzt genau nachgerechnet zu haben (die Faustregeln gelten bei dir nicht ganz, etwa da du keinen Arbeitnehmerpauschbetrag bekommst und auch 'unnormale' Sozialversicherungsbeiträge hast) würde ich auch sagen, dass du irgendwo in der Nähe des Grundfreibetrages landen wirst, also zumindest FAST alle gezahlten Steuern erstattet bekommst, vielleicht sogar alle.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

            Hallo reckoner!

            Dann danke ich dir nochmal recht herzlich für deine Hilfe.
            Ich werde dann alles so ausfüllen wie du es gesagt hast und das ganze persönlich zu meinem Sachbearbeiter bringen.
            Müsste ich eh machen wegen der Beläge.
            Hätte nur gerne vorher von Elster gewusst, wieviel Steuern ich genau zurück bekomme.
            Aber dies scheint ja leider nicht möglich zu sein.

            Vielen Dank nochmal!

            börsenjunkie

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              #7
              AW: Problem mit Günstigerprüfung. Konkretes Beispiel

              Ketzerische Frage, denn die folgende Aussage lässt mich stutzen: "Seit einigen Jahren lebe ich auschließlich von Börsengeschäften und habe auch keine anderen Einnahmen."

              Sind wir hier eigentlich noch bei Einkünften aus Kapitalvermögen oder nicht doch eher bei gewerblichen Einkünften, so dass wir uns bei der Anlage KAP nur noch um die Zeilen 55-57 kümmern müssten und die Abgeltungssteuer mit seinen Facetten und die Anlage SO gar keine Rolle spielen ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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