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Wöchentliche Heimfahrten und doppelte Haushaltsführung

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    Wöchentliche Heimfahrten und doppelte Haushaltsführung

    Hallo, ich habe eine paar Fragen zur doppelten Haushaltsführung bzw. den Heimfahrten

    1. Zu den wöchentlichen Heimfahrten. Heißt einfache Entfernung nur "Hinweg" oder Hin- und zurück? Zeile 74

    2. Ich verstehe nicht so ganz Zeile 71. Rechne ich einfach aus, wieviele km ich gefahren bin und das mal 30 Cent (PKW)? Die wöchentlichen Heimfahrten (Zeile 74) ist nur für öffentliche Verkehrsmittel? Meine Situation: Ich arbeite in einer anderen Stadt (ca. 160km entfernt). Ich fahre meist Sonntagabend oder Montagmorgen dort hin und Freitag wieder zurück nach Hause. Habe dort eine Zweitwohnung. Die Wochenenden bin ich in meiner Hauptwohnung.

    3. Der Beschäftigungsort hat sich verändert im Laufe des Jahres. Soll ich in Zeile 64 dann einfach beide PLZ und Ort eintragen?



    Danke für Antworten .
    Zuletzt geändert von Nash9r; 02.01.2020, 18:05.

    #2
    Bei den wöchentlichen Heimfahrten heißt es Entfernung und das ist immer die einfache Strecke. Die ist in Zeile 74 einzutragen.

    Kosten für öffentliche Verkehrsmittel wären in Zeile 75 anzugeben.

    In Zeile 71 sind die tatsächlich gefahrenen Kilometer für die erste Fahrt anzugeben. Wenn der DH aktuell noch besteht, gibt es noch keine letzte Fahrt.

    zu 3: Wenn sich an der Zweitwohnung nichts geändert hat, kannst du das so machen. Die Entfernungspauschale musst du extra erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort!
      Eine Frage habe ich noch.
      Ich habe im Oktober 2018 die doppelte Haushaltsführung begonnen. Das heißt ja, dass ich Pauschbeträge für Mehraufwendungen und Verpflegung nicht geltend machen kann, oder?
      Jetzt bin ich aber im Laufe des Jahres mit der Zweitwohnung (DH) umgezogen., Habe also eine zweite DH. Kann ich dann für drei Monate meine An- und Abreisetage geltend machen? Und bedeutet wenn ich am Wochenende bei meiner Hauptwohnung bin, dass ich zwei jeweils 2 An- und Abreisetage habe sowie eine 24h Abwesenheit?

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        #4
        Eine Wochenendheimfahrt besteht aus der Hin- und Rückfahrt und Verpflegungsmehraufwand gibt es dafür überhaupt nicht, wie kommst du darauf?

        Wenn du wegen eines Arbeitgeberwechsels einen neuen doppelten Haushalt begründet hast, kannst du die ersten 3 Monate wieder Verpflegungsmehraufwand

        geltend machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn du wegen eines Arbeitgeberwechsels einen neuen doppelten Haushalt begründet hast, kannst du die ersten 3 Monate wieder Verpflegungsmehraufwand

          geltend machen.
          Das ist son Bisschen tricky. Mein Arbeitgeber ist gleich geblieben, aber meine Tätigkeit hat sich um 30 Kilometer verschoeben, weil ich woanders eingesetzt bin. Also habe ich auch eine neue Zweitwohnung bezogen, die näher dran ist. Deshalb war ich mir nicht sicher, ob ich dann 3 Monate berechnen kann oder nicht.

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            #6
            Das ist eine andere Tätigkeitsstätte und dementsprechend eine neue doppelte Haushaltsführung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Okay, super. Also kann ich für die ersten drei Monate die Pauschbeträge geltend machen. Danke

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                #8
                Hallo,

                an dieser Fragestellung und Beantwortung würde ich gern anknüpfen. Ich habe ebenfalls eine Zweitwohnung, welche bisher in keiner Steuererklärung angegeben wurde. Ich bezog sie im September 2018 und möchte nun für das Jahr 2019 geltend machen, was möglich ist. Ich habe die Wohnung, leer bezogen, eingerichtet und darin überwiegend bewohnt, weil meine Arbeitsstätte 160 km von meiner Hauptwohnung entfernt liegt. Die Formulare und deren Hilfe sind nicht eindeutig. z. Bsp. m² der Wohnung ist nur für Wohnungen im Ausland? Anzahl von An- und Abreisen in welchem Zeitraum? Einrichtung... sind da Nachweise erforderlich oder wird das pauschaliert? Würde mich über etwas Beleuchtung des Dunkels sehr freuen.

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                  #9
                  Im Inland darf keine Wohnfläche angegeben werden! Ansonsten setzt eine doppelte Haushaltsführung natürlich einen eigenen Hausstand am

                  Lebensmittelpunkt voraus. Was ist dir denn unklar? Das Internet ist voll von Erläuterungen zur doppelten Haushaltsführung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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