Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Minijob

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Minijob

    Bei der Prüfung der Eintragungen für den Minijob meiner Frau meckert das System stets herum. Es sollen Eintragungen für Renten- u. Krankenversicherungen gemacht werden. Diese hat meine Frau aber nicht gezahlt. Weil aber Steuern einbehalten werden und ein Steuernachweis vorliegt, muss der geringe Lohn ja trotzdem eingetragen werden.
    Was kann ich tun?

    Danke fürs Antworten
    Gruß Roland

    #2
    AW: Minijob

    um was für einen job handelt es sich genau und was ist das für ein 'steuernachweis' ?

    eine pauschalversteuerte geringfügige Beschäftigung wird nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben, hier sollte es auch keine Lohnsteuerbescheinigung geben, nur die SV-Meldung der Knappschaft.

    wurde im Unterschied dazu auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, müsste eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen und es stellt sich die Frage, wieso dann eben keine sozialversicherungsbeträge abgeführt wurden...

    Kommentar


      #3
      AW: Minijob

      Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich tatsächlich um eine geringfügige Beschäftigung mit ebenso lautendem Arbeitsvertrag. Von zum Beispiel 400 verdienten Euro werden laut Lohnschein ca. 50 Euro als Steuer abgezogen. Weitere Abzüge gibt es nicht.
      So langsam frage ich mich, ob das so rechtens ist ....
      Gruß Roland

      Kommentar


        #4
        AW: Minijob

        Hallo:

        bei einer echten geringfügigen Beschäftigung könnte der Arbeitgeber max. 2% der Vergütung für die pauschale Lohnsteuer eingehalten.


        " Steuerpflicht

        Wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2% gezahlt hat, wird das Arbeitsentgelt beim Arbeitnehmer steuerlich nicht mehr erfasst. Die Einkünfte aus dem Minijob unterliegen dann auch nicht dem Progressionsvorbehalt. "

        Anders sieht es bei einer Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte aus. Auch das ist ja, auch bei geringen Vergütungen möglich.

        Kommentar


          #5
          AW: Minijob

          bei steuerklasse 6 kommt das mit den 50 euro durchaus hin, aber wieso arbeitet ihre frau auf steuerklasse 6 ... darüberhinaus muesste sie dann eine lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, die sie bei anlage N abtippen.
          wenn sie von der sozialversicherung befreit ist, und dementsprechend nichts gezahlt/einbehalten wurde tragen sie auf der lohnsteuerbescheinigung in zeile 22-25 auch nichts ein. hierbei erscheint bei mir lediglich ein grüner hinweis, das nichts eingetragen wurde, den kann man übergehen, wenn dies eben den tatsachen entspricht.

          ansonsten müssen sie hier mal näher spezifizieren, WO der fehler auftaucht, ggf. in welcher farbe er welche felder unterlegt etc.

          Kommentar

          Lädt...
          X