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Fehler Anlage Vorsorgeaufwand

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    Fehler Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo zusammen,

    Ich habe mir gerade die neue Version für die Est-Erklärung 2019 runtergeladen und erstellt.

    Bei der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 51 gibt es bei mir nur ein „nein“ Feld. Ich bin aber freiwillig gesetzlich versichert. Ich habe also werte in der Lst-Bescheinigung in Zeile 24. In der 2018 Version gab es dort auch die Angabe ob man zb steuerfreie AG Zuschüsse aus einem Angestelltenverhältnis erhält eine ja oder nein Feld.

    ist dies noch ein Fehler der frühen Version?

    #2
    Das Auswahlfeld JA /NEIN (früher Zeile 11) ist weggefallen, das ist beabsichtigt. Da wurden in der Vergangenheit zu viele Fehler gemacht. Viele pflichtversicherte

    Arbeitnehmer haben dort nämlich fälschlich Nein angekreuzt. Deshalb hat man die Zeile jetzt auch an das Ende verlegt. Nur Selbstständige und Studenten

    dürfen 2 eintragen

    Allerdings ist die Steuerberechnung von ElsterFormular im Moment noch mit Fehlern behaftet, Es kann deshalb sein, dass du einen Abbruchhinweis bekommst.

    Dieser Fehler sollte bis zum Monatsende behoben sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Genau, bisher bekomme ich in der Berechnung dann einen Abbruch-Hinweis und keinen Wert ausgewiesen!

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        #4
        Falls du weitere Vorsorgeaufwendungen ab Zeile 45 erklärt hast, kannst du die mal weglassen. Einfach löschen und dann rechnen lassen, nicht speichern.

        Es kann sein, dass die Steuerberechnung trotzdem abbricht. Hoffentlich kommt bald ein Update.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es kann sein, dass die Steuerberechnung trotzdem abbricht. Hoffentlich kommt bald ein Update.
          Bei mir ähnlich, sobald ich in Zeile 48 z.B. Haftpflicht eintrage, kommt es zur Fehlermeldung:

          AHW Abbruch-Hinweise
          Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen gemacht, jedoch keine Eintragung zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung gemacht.

          MfG

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            #6
            Beiträge zu Haftpflichtversicherungen wirken sich bei höheren Krankenversicherungsbeiträgen (> 1.900 € bei Single) steuerlich ohnehin nicht aus,

            die kann man deshalb zumeist weglassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Beiträge zu Haftpflichtversicherungen wirken sich bei höheren Krankenversicherungsbeiträgen (> 1.900 € bei Single) steuerlich ohnehin nicht aus,

              die kann man deshalb zumeist weglassen.
              Zumeist mag ja stimmen, aber da gehöre ich nicht dazu. Im letzten Jahr hat mir das 60 EUR gebracht und auf die möchte ich wegen eines Programmfehlers nicht verzichten :-)
              Aber es ist ja noch Zeit, wollte halt nur mitteilen das es dort noch einen Fehler gibt, wenn es einer ist, ansonsten kann ich mit der Fehlermeldung nichts anfangen.

              MfG

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                #8
                Zitat von Zeppelin Beitrag anzeigen
                . Im letzten Jahr hat mir das 60 EUR gebracht und auf die möchte ich wegen eines Programmfehlers nicht verzichten..
                Hallo Zeppelin,

                du musst ja nicht darauf verzichten, das Finanzamt würde schon richtig rechnen mit deinen Zahlen, der Fehler liegt ja nur in der Steuerberechnung.
                Wie gesagt es ist noch Zeit weil die Finanzämter nicht vor Ende Februar/Anfang März anfangen können mit bearbeiten.

                Tschüß

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