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Steuernachzahlung bei Steuerklasse 1

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    Steuernachzahlung bei Steuerklasse 1

    Hallo,

    Ich bekomme im ElsterFormular bei der Steuererklärung für 2019 eine Steuernachzahlung in Höhe von 22,16€ angezeigt. Ist dies noch im normalen Rahmen der "normalen" Abweichung zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer oder habe ich etwas übersehen?

    Der Arbeitgeber hat im Dezember bereits einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt und die entrichteten Werte stimmen exakt mit den Werten des BMF-Rechners zur Lohnsteuer überein.

    Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung 2019:
    1: 01.01.19 bis 31.12.2019
    3: 53.279,10
    4: 9827
    5: 540,48
    22a: 4954,96
    23b: 4954,96
    25: 4142,32
    26: 932,14
    27: 668,96

    Bei den Werbungskosten bin ich knapp unter den 1000€.
    Anlage Vorsorgeaufwand ist auch inbegriffen mit automatisch ausgefüllten Werten auf Basis der Anlage N, sonst keine Eintragungen.


    Lohnsteuer.png

    Ich wüsste gerne wie sich diese Nachzahlung genau erklärt oder ob ich etwas übersehen habe.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von forum12; 05.01.2020, 14:28.

    #2
    Es kann durchaus sein, dass das Steuerberechnungsmodul von ElsterFormular noch nicht ganz aktuell ist.

    Das ist am Jahresanfang leider oft so. Einige Fehler sind hier in den letzten Tagen bereits thematisiert worden.

    Die gröbsten Fehler werden in der Regel bis Anfang Februar behoben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Forum12,

      es ist auch durchaus normal, dass bei Steuerklasse Eins mal eine Nachzahlung herauskommt in deiner Größenordnung herauskommt..

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Zitat von forum12 Beitrag anzeigen
        ..., sonst keine Eintragungen.
        Auch keine Haushaltsnahe Dienstleistungen? Damit ließe sich die Nachzahlung bestimmt noch reduzieren....
        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es kann durchaus sein, dass das Steuerberechnungsmodul von ElsterFormular noch nicht ganz aktuell ist.

          Das ist am Jahresanfang leider oft so. Einige Fehler sind hier in den letzten Tagen bereits thematisiert worden.

          Die gröbsten Fehler werden in der Regel bis Anfang Februar behoben.
          Vielen Dank für die Info. Allerdings habe ich mir nun tatsächlich die Berechnung in der ausführlichen Darstellung nochmal angeschaut und diese sieht erstmal nicht verkehrt aus. Die Abzüge scheinen mir als Laien korrekt zu sein und das zu versteuernde Einkommen liegt bei 43.566, was zu derselben Steuer (mit der Nachzahlung) führt wie im Einkommenssteuerrechner des BMF zu sehen.


          Zitat von Kent Beitrag anzeigen

          Auch keine Haushaltsnahe Dienstleistungen? Damit ließe sich die Nachzahlung bestimmt noch reduzieren....
          Leider auch keinerlei haushaltsnahen Dienstleistungen.



          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Forum12,

          es ist auch durchaus normal, dass bei Steuerklasse Eins mal eine Nachzahlung herauskommt in deiner Größenordnung herauskommt..

          Tschüß
          Das ist bedauerlich, aber das trifft wohl in diesem Fall zu..


          Da ich nicht verpflichtet bin die Steuererklärung zu abzugeben, könnte ich die Steuererkärung auch einfach nicht abgeben?
          Wie wahrscheinlich ist es, dass mich das Finanzamt dazu auffordert, wenn ich für die vorherigen zwei Jahre bereits eine (freiwillige) Steuererklärung abgegeben habe?
          Oder sollte ich bei diesem kleinen Betrag die Steuererklärung lieber abgeben um eventuelle Probleme zu vermeiden?

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Da ich nicht verpflichtet bin die Steuererklärung zu abzugeben, könnte ich die Steuererkärung auch einfach nicht abgeben?
            Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, was nach deinen oben gemachten Angaben auch richtig ist, kannst du das so machen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von forum12 Beitrag anzeigen
              Da ich nicht verpflichtet bin die Steuererklärung zu abzugeben, könnte ich die Steuererkärung auch einfach nicht abgeben?
              Wie wahrscheinlich ist es, dass mich das Finanzamt dazu auffordert, wenn ich für die vorherigen zwei Jahre bereits eine (freiwillige) Steuererklärung abgegeben habe?
              Hallo forum12,
              wenn du nicht verpflichtet bist, musst du keine Steuererklärung abgeben, das kann sich ja durchaus jährlich ändern, wenn mal Lohnersatzleistungen anfallen -> Krankengeld, ALG I usw., dann entsteht daraus eine Verpflichtung.
              Also passiert dir nicht, wenn du erstmal nichts abgibst -> falls das Finanzamt dich auffordert eine abzugeben, kannst du immer noch reagieren und sagen du hast nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und keine Pflicht.

              Tschüß

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