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Handwerkerleistungen - andere Felder in 2020

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    Handwerkerleistungen - andere Felder in 2020

    Hallo,

    bisher habe ich bei den Handwerkerleistungen ("Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Seite 1, Steuermäßigung für Aufwendungen, Zeile 6) immer nur ein Feld gehabt und dort den Rechnungsbetrag eingegeben - z.b. 80€ für den Heizungsbauer.

    In 2020 sind da nun zwei Felder, einmal "Rechnungsbetrag" und einmal "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer".

    Rechnungsbetrag ist 80€ (reiner Arbeitslohn), aber was trage ich in das zweite Feld ein?

    #2
    Eine Rechnung über 80€ reinen Lohn enthält nach Adam Riese offensichtlich 80€ Lohn, aber vielleicht erfasse ich auch die Frage nicht.

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      #3
      Hallo Errazzor,

      es gibt ja auch Rechnungen mit Material usw., du trägst in die erste Zeile jeweils den Gesamtbetrag der Rechnung ein und in die andere Zeile, das was absetzbar ist.
      Wenn es eine reine Lohnrechnung ist, wird der gleiche Betrag eben zweimal eingetragen.

      Tschüß

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        #4
        Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
        Rechnungsbetrag ist 80€ (reiner Arbeitslohn), aber was trage ich in das zweite Feld ein?
        Du meinst sicher Steuerjahr 2019, da gibt es bei mir weiterhin nur Zeile 6. Auch wenn ich einen neuen Fall öffne und das entsprechende Formular hinzufüge, sehe ich nur Zeile 6. Wenn auch nicht wichtig, weiß jemand wie es da zum Unterschied kommt?

        MfG

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          #5
          Zitat von Zeppelin Beitrag anzeigen

          Du meinst sicher Steuerjahr 2019, da gibt es bei mir weiterhin nur Zeile 6. Auch wenn ich einen neuen Fall öffne und das entsprechende Formular hinzufüge, sehe ich nur Zeile 6. Wenn auch nicht
          Ja, Steuerjahr 2019 / Elster 2020. Es geht nicht um die ZEILE, sondern um die darin enthaltenen Felder bei den Beträgen. Da sind es nun zwei anstatt eines.

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Errazzor,

          es gibt ja auch Rechnungen mit Material usw., du trägst in die erste Zeile jeweils den Gesamtbetrag der Rechnung ein und in die andere Zeile, das was absetzbar ist.
          Wenn es eine reine Lohnrechnung ist, wird der gleiche Betrag eben zweimal eingetragen.

          Tschüß
          Danke, das war die Antwort auf meine Frage.

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            #6
            Hallo,
            wenn man sicherlich auch über die Sinnhaftigkeit der doppelten bzw. zusätzlichen Eintragung unterschiedlicher Meinung sein kann, vielleicht dient es dazu, dass das Finanzamt eventuell auf Beleganforderungen verzichtet, weil das die Plausibilität der Aufwendungen erleichtert.
            Aber es gibt ja in den 2019er Formularen noch ähnliche Mehrarbeiten -> siehe EÜR.

            Tschüß

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              #7
              Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
              Ja, Steuerjahr 2019 / Elster 2020. Es geht nicht um die ZEILE, sondern um die darin enthaltenen Felder bei den Beträgen. Da sind es nun zwei anstatt eines.
              Ok, jetzt habe ich es gesehen.

              MfG

              Kommentar


                #8
                Aber es gibt ja in den 2019er Formularen noch ähnliche Mehrarbeiten -> siehe EÜR.
                Die sich allerdings die Programmierer selbst ausgedacht haben! Das veröffentlichte amtliche Formular enthält die nämlich nicht.

                https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2019
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  wahrscheinlich haben die Programmierer weil es die letzte Ausgabe von EF ist sich nochmal richtig ins Zeug gelegt .

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    wahrscheinlich haben die Programmierer weil es die letzte Ausgabe von EF ist sich nochmal richtig ins Zeug gelegt.
                    In Mein ELSTER gibt es die zusätzlichen Erläuterungsfelder allerdings auch. Die würden mich ja nicht stören, wenn sie nicht als Pflichtfelder angelegt wären.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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