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    Angaben zur Nichtbeschäftigung

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    Zuletzt geändert von Kissy85; 30.07.2022, 06:40.

    #2
    Hallo Kissy85,

    also das ALG solltest du schon eintragen, es unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt.
    Die Anlage N kannst du weglassen und ein Zeitraum für die Nichtbeschäftigung ist nicht relevant, also nirgend angeben.

    Tschüß

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      #3
      Hallo Holzgoe,

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann lasse ich das Mal so. Das mit dem ALG 1 dachte ich auch erst, allerdings brachte Elster mir dann diese Meldung (Versuche ein Bild anzuhängen)
      Hab's aber wie gesagt trotzdem angegeben
      ​​​
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        #4
        Hallo Kissy85,
        ich habe meine Daten auch schon mal testweise in EF 2019 eingegeben, ist mir aber nicht aufgefallen mit den Lohnersatzleistungen, weil ich keine hatte.
        Also eine kleine Eingabeerleichterung, wenn man es weglassen kann.

        Tschüß

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          #5
          Also eine kleine Eingabeerleichterung, wenn man es weglassen kann.
          Und wie kommt man dann zu einer korrekten Steuerberechnung? Das ist doch der gleiche Unsinn wie bei der Anlage AV in Mein ELSTER.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,
            wenn man es weglässt, passt aber die Vorrausberechnung in EF nicht mehr, oder?

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              #7
              genauso ist es, hatte ich nicht auf dem Schirm ->siehe @Charlie24

              Tschüß

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                #8
                Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
                Hallo,
                wenn man es weglässt, passt aber die Vorrausberechnung in EF nicht mehr, oder?
                Genauso ist es! Ein entsprechender Hinweis fehlt allerdings in der Eingabehilfe. Heuer ist so manche Neuerung nicht durchdacht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Na dann gut, dass ich es reingeschrieben habe. Wobei ich bei meiner Berechnung immer Meilenweit daneben liege Keine Ahnung was ich immer falsch mache. Beim Vergleich mit dem Bescheid, fällt mir eigentlich so nichts auf naja immerhin Spar ich mir das Geld für den Steuerberater und solange ich was rausbekomme bin ich ja froh drüber

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Kissy85 Beitrag anzeigen
                    Na dann gut, dass ich es reingeschrieben habe. Wobei ich bei meiner Berechnung immer Meilenweit daneben liege Keine Ahnung was ich immer falsch mache. Beim Vergleich mit dem Bescheid, fällt mir eigentlich so nichts auf naja immerhin Spar ich mir das Geld für den Steuerberater und solange ich was rausbekomme bin ich ja froh drüber
                    Hallo Kissy85,
                    also grundsätzlich rechnet EF und Mein Elster korrekt, wenn die "Geburtswehen" vorbei sind.
                    Wenn du eine abweichende Berechnung hast, muss es doch beim Bescheiddatenabgleich auffallen.

                    Tschüß

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                      #11
                      Wobei ich bei meiner Berechnung immer Meilenweit daneben liege Keine Ahnung was ich immer falsch mache
                      Das lässt sich in der Regel herausfinden. Früher waren das oft Falscheinträge bei den Angaben zur Krankenversicherung in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand.

                      Da wurde fälschlich Nein angegeben statt Ja. Den Eintrag gibt es aber 2019 nicht mehr in der Form.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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