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    Keine Steuerberechnung möglich

    Hallo, ich bin neu hier und wünsche zunächst allen noch ein gesundes neues Jahr.

    Ich bin dabei meine Einkommensteuererklärung für 2019 zu machen. Das hat in den vergangenen Jahren auch immer problemlos geklappt. Dieses Mal habe ich jedoch Schwierigkeiten die Daten vollständig aus dem Vorjahr in die aktuelle Steuerklärung zu übertragen.

    Einmal wäre da aus Anlage R, Zeile 4, das Eingabefeld ist entfallen.
    Des weiteren bei der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 11, das Eingabefeld ist ebenfalls entfallen.

    Aus diesen Gründen konnte keine Steuerbrechnung erfolgen so der Abbruch-Hinweis.

    Bei der Anlage Vorsorgeaufwand fehlt jetzt der Eintrag zu Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung.

    Was muss ich tun. Hat jemand eine Idee.

    Vielen Dank im Voraus.

    Beste Grüße Horst
    img005.jpg
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.01.2020, 10:22.

    #2
    Hallo Huetzelhorst,

    hier bist du im falschen Unterforum gelandet ->ich verschieb dich mal in das passende.
    Der Fehler ist übrigens bekannt mit der Anlage Vorsorgeaufwand ->https://forum.elster.de/anwenderforu...orsorgeaufwand

    Tschüß

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      #3
      Was muss ich tun. Hat jemand eine Idee
      Welche Einkünfte außer der Rente musst du denn noch erklären?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24,

        ich habe nur Renteneinkünfte.

        Freundliche Grüße

        Horst

        Kommentar


          #5
          Hallo Holzgoe,

          vielen Dank für den Hinweis. Muss mich hier erst mal zurechtfinden.

          Freundliche Grüße
          Horst

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            #6
            Ich habe momentan zwei Erklärungen für 2019 mit nur Renteneinkünften angelegt. In beiden Fällen funktioniert die Steuerberechnung.

            In einem Fall musste ich aus dem Vorjahr übernommene weitere Vorsorgeaufwendungen ( Zeile 48 der Anlage Vorsorgeaufwand) löschen,

            damit die Berechnung funktioniert hat. Das hatte aber in dem Fall wegen der Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung keine

            Bedeutung. Außerdem kann man die Einträge ja wieder hinzufügen, sobald der Fehler im Berechnungsmodul behoben ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo Charlie24,

              vielen Dank für die Antwort.

              Beste Grüße

              Horst

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                #8
                Schönen guten Tag zusammen ich hoffe mir kann jemand bitte Helfen, wenn ich auf Prüfen drücke steht folgendes

                2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)

                Er möchte einen Namen obwohl ich einzelne steuererklärung angeklickt habe.

                Vielen Dank

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                  #9
                  Er möchte einen Namen obwohl ich einzelne steuererklärung angeklickt habe
                  .
                  Genau das darfst du nicht! Du musst bei Veranlagungsart alles leer lassen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Charlie24 danke für die nachricht, ich habe da alles leer trotzdem will er das haben

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn da alles leer ist, warum schreibst du dann:
                      obwohl ich einzelne Steuererklärung angeklickt habe?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Wenn ich Prüfen gehe steht das da 2 - Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehegatte B / Lebens­partner(in) B nach dem LPartG)

                        das heist irgenwo hat er ein fehler drin

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                          #13
                          Hallo Germanangel,

                          d.h. du hast irgendwo einen Eintrag zur steuerpflichtigen Person B gemacht, gehe mal deine Erklärung durch.

                          Tschüß

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                            #14
                            Hallo, das mit der Steuerberechnung hat bei mir auch nicht funktioniert, wenn ich aber bei Anlage Vorsorgeaufwendungen unter der zahl 6- Ergänzende angaben zu Vorsorgeaufwendungen unter 51 eine 2 setze(was eigentlich falsch ist weil ich Arbeitnehmer bin) rechnet mir das Programm die Steuer aus.

                            Kommentar


                              #15
                              Ergänzende angaben zu Vorsorgeaufwendungen unter 51 eine 2 setze(was eigentlich falsch ist weil ich Arbeitnehmer bin) rechnet mir das Programm die Steuer aus.
                              Die Berechnung ist allerdings fehlerhaft, wenn die Beiträge zur KV und PV nicht über 2.800,00 € (5.600,00 € bei Zusammenveranlagung) liegen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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