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Handwerksleistungen 2019 absetzen. Pauschalbeitrag f. Rechte Spalte?

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    Handwerksleistungen 2019 absetzen. Pauschalbeitrag f. Rechte Spalte?

    Hallo,

    Kurze Frage: In der 2019er Maske hat sich das Layout verändert. Brauche ich jetzt für jede Handwerkertätigkeit aus der Nebenkostenabrechnung eine genaue Rechnung, wo die Material, Maschinen, Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer, angegeben sind? :-O Das hieße ja der Vermieter müsste für jeden aus dem Haus alle angefallenen Rechnungen offen darlegen. Oder gibt es da eine Prozentuale Pauschale die dort greift?

    GrüßeTille




    #2
    Wieso? In der Nebenkostenabrechnung ist doch die Umsatzsteuer schon enthalten! Das rechte Eingabefeld hat sich doch zum letzten Jahr nicht verändert.

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      #3
      Die Eingabefelder insgesamt wurden durchaus verändert. Es wird jetzt zusätzlich die Eingabe des gesamten Rechnungsbetrages erwartet.

      Eine prozentuale Aufteilung ist dann möglich, wenn die zugrundeliegenden Rechnungen entsprechend aufgeteilt sind.

      Selbst kann man das nach meiner Erfahrung nur machen, wenn man auch selbst Rechnungsempfänger ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ist natürlich kacke bei den Wartungen und Reperaturen die auf die Nebenkosten abgetreten werden... Da muss ich wohl tatsächlich meinen Vermieter noch um die Rechnungen bitten :-D Der wird sich bestimmt freuen den ganzen dreck zu sammeln :-D

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          #5
          Offenbar wurde das zusätzliche Feld ja eingeführt weil zu viele den kompletten Rechnungsbetrag eingetragen haben, statt nur die Lohnkosten. Ich überleg mir noch, ob ich dann in Zukunft als Rechnungsbetrag den von der Hausverwaltung als ansetzbaren Betrag einsetze oder die gesamte Hausgeldabrechnung eintrage. Viel Bürokratie werd ich mir da nicht schaffen.

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            #6
            Da muss ich wohl tatsächlich meinen Vermieter noch um die Rechnungen bitten
            Wenn ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung professionell macht, werden die nach § 35a EStG berücksichtigungsfähigen Kosten dort gesondert ausgewiesen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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