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Zeitarbeit - Auswärtstätigkeit (Fahrtkosten)

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    Zeitarbeit - Auswärtstätigkeit (Fahrtkosten)

    Hallo,

    bezüglich der Steuererklärung geht es um die Frage einer Auswärtstätigkeit (Hin- und Rückweg Fahrtkosten).

    In meinem Arbeitsvertrag ist folgendes vereinbart...

    Erfüllungsort:
    "Die Pflichten aus diesem Vertrag sind am Sitz der Niederlassung zu erfüllen, bei der der Mitarbeiter beschäftigt ist."

    Sonstiges:
    "Der Weg zwischen dem Wohnsitz des Mitarbeiters oder dem Sitz der Niederlassung und dem Beschäftigungsort gilt als Weg von und zur Arbeitsstätte.
    Er wird nicht zu einem Weg, den der Mitarbeiter im Auftrag der Niederlassung zurücklegt."

    Abhängig vom Projekt, arbeite ich für ein Projekt in der Niederlassung und für ein anderes Projekt beim Kunden vor Ort.

    Kann die Arbeit beim Kunden vor Ort als Auswärtstätigkeit angesehen werden?

    Danke, Grüße

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung -Elster-!

    Alle Möglichkeiten sind hier beschrieben: https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html

    Lesen musst du selbst!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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