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    Handwerkerleistungen

    Hallo,
    ich habe jetzt eine Rechnung erhalten für eine Scheunenwand-Instandsetzung (Putzarbeiten). Die Arbeiten waren im August 2019. Kann ich die Lohnleistungen in meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 angeben oder erst für das Jahr 2020, weil ich ja jetzt erst das Geld überweise.
    Danke für eure Antwort.

    #2
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, die Arbeiten gehören deshalb in das Jahr 2020
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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