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Anlage V, geschlossenes Investment

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    Anlage V, geschlossenes Investment

    Hallo zusammen,
    gerade erstelle ich meine EkSt für 2019.

    Ich habe von FlexFonds 3 ein schreiben vorliegen welches lautet:

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2018 (Zeile 28 der Anlage V) - 51,07 EUR

    Ich bin mir nicht sicher ob auch ich dieses "minus" auf dem Formular eintrage oder ohne "minus"
    Desweiteren würde mich interessieren ob ich es zwingend angeben muss oder mir das spare, da eh vermerkt ist dass es automatisch meinem Finanzamt mitgeteilt wird.
    Und wenn ich es eintragen sollte, dann aber nachreichen bei der EkSt. von 2018?

    In den letzten Jahren habe ich das nie eingetragen da ich mir nicht bewusst war dass es wohl notwendig sein könnte.

    Vielen Dank für eure hilfe!

    #2
    Wenn sich die Mitteilung auf das Jahr 2018 bezieht, gilt dieser Wert ja nicht für das Jahr 2019, Wenn der Fonds dauerhaft Verluste in dieser

    Größenordnung ausweist, kann man zwar einen geschätzten Wert 2019 als Merkposten eintragen, wenn das aber schwankt, bringt das nichts.

    Wenn der Wert für 2018 nur vorläufig ist, was aus der Mitteilung ersichtlich sein sollte, bringt auch die nachträgliche Einreichung für 2018 nicht

    viel. Wenn es sich um negative Werte (Verluste) handelt, muss in Zeile 28 der Anlage V ein Minuszeichen vorangestellt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Info, Charlie24. Das hat mir schonmal geholfen.

      Der Wert ist nicht vorläufig sondern fest für 2018. Also wäre es sinnvoll das noch nachträglich für 2018 einzureichen?

      Ich habe das noch nie gemacht, die 2018er ist natürlich schon lange erledigt bei mir. Weil ich immer (brav) zeitig meine EkSt. mache.

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        #4
        Das für den Fond zuständige Finanzamt übermittelt deine festgestellten Verlustanteile von amtswegen an dein Finanzamt.

        Nach meiner Erfahrung funktioniert das in der Regel. Der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid, deine Einkommensteuerbescheide

        müsste dann von amtswegen geändert werden. Ich weiß nicht, wie lange du diese Beteiligung schon hältst. Wenn da für frühere Jahre noch nie

        etwas passiert ist, wäre es allerdings sinnvoll, mit deinem Finanzamt Kontakt aufzunehmen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, ich bin nun schlauer :-)
          Vielen Dank Charlie24

          Schönen Abend noch!

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