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    Finde Beträge im Formular 2019 nicht

    Hallo,
    obwohl "Mein Elster" zum großen Teil von mir ausgefüllt ist und ich vermutlich auch anwenden werde, arbeite ich mit Formular 2019, die Letzte, weiter.
    Hab in der Steuerberechnung von Formular 2018 die Handwerksleisungen eingetragen und sehe den Betrag in der Steuerberechnung nicht.
    Dann das neue Formular für 2019 installiert. Da gibts eine neue Anlage wo man das (glaube Zeile 6) eintragen kann..
    Dann ist mir aufgefallen dass auch der von der Frau gezahlte Gewerkschaftsbeitrag (Beitrag zu Berufsverbänden) im Formular 2019 nicht mehr erscheint. Wurde im 2018 in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angezeigtDa stand vorher.

    ....Werbungskosten
    Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . . -52. . . . . .
    Summe der Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 52. und jetzt Pauschbetrag für Versorgungsbezüge 102 102., und sonst nichts . . . .
    . . . -102. . . . . . -102

    Hab in 2019 die gleichen Daten von 2018 zum Vergleich eingetragen, Ansonsten stimmt alles überein. Auch mit Mein Elster von 2018..
    dies und die Ursache der für mich nicht sichtbaren Handwerkerleistung (376) möchte ich gerne wissen. Wenn jemand eine Erklärung hat....
    Gruß

    #2
    Handwerkerleistungen beeinflussen nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern es werden 20% von der Steuerschuld, so vorhanden, abgezogen.

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      #3
      Eine Steuerschuld, von der abgezogen werden könnte, ist aber für 2018 noch nicht vorhanden. Da brauchst du noch mindestens eine Rentenerhöhung..

      Einen Gewerkschaftsbeitrag erklärt man als aktiver Beschäftigter in Zeile 41 der Anlage N, als Versorgungsempfänger in Zeile 91. Der erscheint

      aber nur, wenn man mit den Werbungskosten als Aktiver über 1.000,00 €, als Versorgungsempfänger über 102,00 € kommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Werbungskosten sind also kein Problem, oder hatte sie noch mehr als die 52 Euro?

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          #5
          Hallo, melde mich nochmal weil alles ausprobiert.
          also Frau hat nicht mehr als die 52.- IGM, d.h. wird nicht angezeigt im Formular 2019. Versuch mit über 102.-, da erscheint dieser Betrag sofort.
          Aber im Formular 2018 ist die Zeile darüber Pauschbetrag für Versorgungsbezüge -102. . . . . . -102 auch noch sichtbar. und darunter bei der Frau die 52.--, was auch in ihrer Spalte vom Bruttolohn unten dann abgezogen wurde.
          Im F 2019 ist nur die Zeile mit den 2x 102.- und klar weil die 52 niedriger nicht berücksichtigt..Der Beitrag steht auch in beiden Formularen in unterschiedlichen Zeilen.
          Spielt eigentlich keine Rolle da wir eh gerade noch im steuerfreien Bereich sind, wie Charlie24 schon festgestellt hat. Auch da hab ich die Beträge etwas nach oben verschoben und die Hausarbeiten werden prompt auch angezeigt bzw. berücksichtigt.Bin halt darüber gestolpert wie bei manch anderen Punkten auch.
          viele Grüße

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            #6
            Der Beitrag steht auch in beiden Formularen in unterschiedlichen Zeilen. Spielt eigentlich keine Rolle
            Was aber natürlich nicht zulässig ist. Versorgungsempfänger müssen Werbungskosten in Zeile 91 der Anlage N erklären.

            Da über die 102,00 € zu kommen, ist gar nicht so einfach.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24
              fast vergessen....nochmal besten Dank für den Hinweis und viele Grüße
              H.Keller

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