Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV: beitragspflichtige Einnahmen (S 1, Zeile 10): Nur 5 Stellen möglich!?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV: beitragspflichtige Einnahmen (S 1, Zeile 10): Nur 5 Stellen möglich!?

    Hallo zusammen,

    ich nutze ElsterFormular in der Version 19.3 und versuche mich an der EStErkl 2017.
    Im Feld "beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung" (Anlage AV, Seite 1, Zeile 10) scheinen mir nur Werte bis 99.999 möglich zu sein!?
    Oder hat es jemand geschafft, dort eine Zahl größer 100.000 einzugeben?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage AV: beitragspflichtige Einnahmen (S 1, Zeile 10): Nur 5 Stellen möglich!?

    Oder hat es jemand geschafft, dort eine Zahl größer 100.000 einzugeben?
    Da die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich unter 100.000 € liegt, braucht man dort bisher auch keine Werte über 100.000 €.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV: beitragspflichtige Einnahmen (S 1, Zeile 10): Nur 5 Stellen möglich!?

      Vielen Dank an Charlie24 für die rasche Antwort :-)

      Hier der Vollständigkeit halber noch die Antwort der Elster-Hotline:

      "Nach § 10a Abs. 1 Einkommensteuergesetz werden in der inländischen Rentenversicherung Pflichtversicherte begünstigt.
      Auf der Anlage AV Zeile 10 dürfen Sie nicht den Jahres-Bruttoarbeitslohn aus 2016 eintragen, sondern die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung.
      Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2016 können Sie z. B. aus der Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
      Die Beitragsbemessungsgrenze für diese Pflichtversicherung lag für 2016 bei maximal 74400 Euro [2017: 76.200,- EUR]. Deshalb ist hier nur ein fünfstelliger Eintrag möglich.
      Bitte prüfen Sie, ob der größere Betrag ggf. aufzuteilen und in andere Zeilen einzutragen ist beziehungsweise ob eine Förderung überhaupt in Betracht kommt.

      Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen weitergeholfen zu haben."

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage AV: beitragspflichtige Einnahmen (S 1, Zeile 10): Nur 5 Stellen möglich!?

        Bitte prüfen Sie, ob der größere Betrag ggf. aufzuteilen und in andere Zeilen einzutragen ist beziehungsweise ob eine Förderung überhaupt in Betracht kommt.
        Wobei dieser Satz m. E. überflüssig ist und beim Empfänger allenfalls für Unsicherheit oder Verwirrung sorgt!

        Die Angabe hat ohnehin nur den Zweck, festzustellen, ob der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X