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Zwei Anlagen EÜR mit einer einzigen Steuernummer zulässig?

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    Zwei Anlagen EÜR mit einer einzigen Steuernummer zulässig?

    Wenn ein Steuerpflichtiger zwei Anlagen EÜR abgeben muss (für jeden Betrieb eine), kann das mit einer einzigen Steuernummer erfolgen? Ich vermute, durch die Übermittlung der zweiten EÜR wird die erste EÜR überschrieben und ungültig, bin mir aber nicht sicher. Für beide Betriebe liegen keine Betriebssteuernummern vor, es ist also nur eine StNr. vorhanden, die der Leitsteuererklärung.
    Zuletzt geändert von peter9933; 15.01.2020, 18:14.

    #2
    Ich würde zwar die Leitsteuernummer auf beiden EÜRs angeben, aber zumindest bei einer EÜR eine neue Steuernummer beantragen.

    Bei ElsterFormular kann man bei der Betriebssteuernummer ankreuzen: Ich habe keine aktuelle Steuernummer, das ist dann der Antrag.

    Überschrieben wird wohl nichts, dennoch würde ich so verfahren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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