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Krankheitskosten und zumutbare Belastung

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    Krankheitskosten und zumutbare Belastung

    Hallo,

    Ich möchte gerne die Kosten einer Augenlaser-Behandlung mit ansetzen.

    Meine Frage: Muss ich die selbst zu tragende zumutbare Belastung (lt. Recherche 6% vom Brutto-Lohn) selbst von den Gesamtkosten abziehen oder trage ich in Zeile 67 des Mantelbogens die kompletten Behandlungskosten ein?
    Wie verhält es sich mit den Fahrtkosten zu den Untersuchungen und zur OP (die Fahrten fanden mit dem privaten PKW statt, es gibt also keine Belege)?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Krankheitskosten und zumutbare Belastung

    Hallo azure1,

    du trägst die Gesamtkosten ein und eventuelle Erstattungen von der Krankenkasse oder so in die Spalte daneben ggf. 0.
    Dann ermittelt das Programm die zumutbare Belastung und weis dir den übersteigenden Betrag der als Sonderausgabe berücksichtigt wird in der Steuerberechnung aus.


    Tschüß

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      #3
      AW: Krankheitskosten und zumutbare Belastung

      Hallo azure1,

      die zumutbare Eigenbelastung wird automatisch berechnet und abgezogen. Du musst nur die Gesamtkosten (ungekürzt) eintragen. Lediglich die Erstattungen durch die Krankenversicherung sind (in dem dafür vorgesehenen Feld) einzutragen.

      Belege müssen in 2017 grds. gar nicht eingereicht werden (also weder für die Fahrtkosten noch für die Behandlungen an sich). Die Fahrtkosten müssen nur auf Anforderung glaubhaft gemacht werden können (also z. B. wenn aus der Arztrechnung der Behandlungstermin hervorgeht, musst du ja auch irgendwie dahin gekommen sein ...)

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        #4
        AW: Krankheitskosten und zumutbare Belastung

        Abziehen bzw. Eintragen musst du nur das, was die eine Versicherung erstattet hat bzw. erstatten wird, die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung erfolgt automatisch.

        Einheitlich 6% wären außerdem falsch, die Berechnung erfolgt in Stufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Krankheitskosten und zumutbare Belastung

          Hallo,

          die zumutbare Belastung wird nicht aus dem Bruttolohn berechnet sondern aus den Einkünften.
          Rest siehe Beitrag Charlie24

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Krankheitskosten und zumutbare Belastung

            Vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten.

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