Hallo zusammen,
ich konnte über die Suchfunktion leider keine Antwort auf meine Frage finden und auch Google hilft nicht weiter.
In den letzten Jahren war meine volljährige Tochter entweder in Ausbildung oder hat Kindergeld bezogen.
In 2019 war sie zwar mit mir in einem gemeinsamen Haushalt, hat aber ganz regulär 20Std. pro Woche gearbeitet.
Keine Ausbildung, kein Studium, keine Schule, kein Kindergeld.
Jetzt bekomme ich mehrfach folgenden Fehler:
Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet und kann daher im Veranlagungszeitraum nur noch dann berücksichtigt werden, wenn mindestens ein Berücksichtigungsgrund für das volljährige Kind angegeben wird.
Dieser Fehler kommt für Zeile 6, 16, 18 und 19
In Zeile 21, 22 und 24 wurde jeweils "Ja" angekreuzt und der Erwerbszeitraum vom 01.01.-31.12. mit 20 Stunden angegeben.
Muss ich ggf. die Anlage Kind gar nicht mehr ausfüllen? Falls doch, wie bekomme ich die Fehlermeldungen weg?
Vielen Dank und liebe Grüße
ich konnte über die Suchfunktion leider keine Antwort auf meine Frage finden und auch Google hilft nicht weiter.
In den letzten Jahren war meine volljährige Tochter entweder in Ausbildung oder hat Kindergeld bezogen.
In 2019 war sie zwar mit mir in einem gemeinsamen Haushalt, hat aber ganz regulär 20Std. pro Woche gearbeitet.
Keine Ausbildung, kein Studium, keine Schule, kein Kindergeld.
Jetzt bekomme ich mehrfach folgenden Fehler:
Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet und kann daher im Veranlagungszeitraum nur noch dann berücksichtigt werden, wenn mindestens ein Berücksichtigungsgrund für das volljährige Kind angegeben wird.
Dieser Fehler kommt für Zeile 6, 16, 18 und 19
In Zeile 21, 22 und 24 wurde jeweils "Ja" angekreuzt und der Erwerbszeitraum vom 01.01.-31.12. mit 20 Stunden angegeben.
Muss ich ggf. die Anlage Kind gar nicht mehr ausfüllen? Falls doch, wie bekomme ich die Fehlermeldungen weg?
Vielen Dank und liebe Grüße
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