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Nachgezahlte Sozialversicherungsbeiträge geltend machen

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    Nachgezahlte Sozialversicherungsbeiträge geltend machen

    Hallo Zusammen,

    ich bin Arbeitnehmer und habe im vergangenen Jahr (2019) Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2016, 2017, 2018 nachzahlen müssen.

    Meine Frage nun, kann ich diese nachgezahlten Beiträge irgendwo in der Einkommenssteuererklärung für 2019 geltend machen?

    Wenn ja, wo müssen diese eingetragen werden?

    Vielen Dank vorab, für Eure Hilfe.


    Gruß

    André

    #2
    Die gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand und sollten grundsätzlich auf deiner Lohnsteuerbescheinigung für 2019 stehen. Die kannst du

    bei ElsterFormular einfach abtippen. Bei Mein ELSTER müsstest du die alle Zahlungen direkt in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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