Hallo Zusammen,
ich bin Arbeitnehmer und habe im vergangenen Jahr (2019) Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2016, 2017, 2018 nachzahlen müssen.
Meine Frage nun, kann ich diese nachgezahlten Beiträge irgendwo in der Einkommenssteuererklärung für 2019 geltend machen?
Wenn ja, wo müssen diese eingetragen werden?
Vielen Dank vorab, für Eure Hilfe.
Gruß
André
ich bin Arbeitnehmer und habe im vergangenen Jahr (2019) Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2016, 2017, 2018 nachzahlen müssen.
Meine Frage nun, kann ich diese nachgezahlten Beiträge irgendwo in der Einkommenssteuererklärung für 2019 geltend machen?
Wenn ja, wo müssen diese eingetragen werden?
Vielen Dank vorab, für Eure Hilfe.
Gruß
André
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