Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelte Miete bei Umzug wg. Arbeitgeberwechsel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelte Miete bei Umzug wg. Arbeitgeberwechsel

    Hallo,

    ich bin 2017 umgezogen und hatte ein Monat, in dem ich noch die Miete für die alte Wohnung sowie die Miete für die neue Wohnung zahlen musste.

    Ich weiß, dass man eine der beiden Mieten in den Werbekosten berücksichtigen darf.

    Frage:
    1. Wo trage ich dieses in das Formular der Anlage N ein? D.h. trage ich diese in den "weitere Werbekosten" (Zeile 46-48) ein oder sind diese "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" (Zeile 61-62)?
    2. Gibt es einen Unterschied, ob ich es nun in der einen oder anderen Zeile eintrage?

    Danke und Gruß,
    Alex

    #2
    AW: Doppelte Miete bei Umzug wg. Arbeitgeberwechsel

    Zur steuerrechtlichen Beurteilung müsste man natürlich den Sachverhalt kennen.

    Hier handelt es sich aber nicht um ein Steuerrechtsforum, sondern um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Miete bei Umzug wg. Arbeitgeberwechsel

      Beruflich bedingte Umzugskosten erklärt man üblicherweise in Zeile 46 der Anlage N.

      Was da alles dazu gehört, findet man auf vielen Internetseiten, wie z. B. hier:

      https://www.finanztip.de/umzugskosten/
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X