Hallo,
ich bin 2017 umgezogen und hatte ein Monat, in dem ich noch die Miete für die alte Wohnung sowie die Miete für die neue Wohnung zahlen musste.
Ich weiß, dass man eine der beiden Mieten in den Werbekosten berücksichtigen darf.
Frage:
1. Wo trage ich dieses in das Formular der Anlage N ein? D.h. trage ich diese in den "weitere Werbekosten" (Zeile 46-48) ein oder sind diese "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" (Zeile 61-62)?
2. Gibt es einen Unterschied, ob ich es nun in der einen oder anderen Zeile eintrage?
Danke und Gruß,
Alex
ich bin 2017 umgezogen und hatte ein Monat, in dem ich noch die Miete für die alte Wohnung sowie die Miete für die neue Wohnung zahlen musste.
Ich weiß, dass man eine der beiden Mieten in den Werbekosten berücksichtigen darf.
Frage:
1. Wo trage ich dieses in das Formular der Anlage N ein? D.h. trage ich diese in den "weitere Werbekosten" (Zeile 46-48) ein oder sind diese "Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung" (Zeile 61-62)?
2. Gibt es einen Unterschied, ob ich es nun in der einen oder anderen Zeile eintrage?
Danke und Gruß,
Alex
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