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Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und Soli

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    Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und Soli

    Hallo,

    ich habe die Steuerberechnug in ELSTER ausgedruckt und gesehen, dass der Kinderfreibetrag bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Soli nicht greift.
    ("zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 7356€")

    Der Betrag von 7356€ wurde NICHT vom ermittelten Betrag "zu versteuerndes Einkommen" abgezogen.

    In diesem Jahr ist bei uns der Kinderfreibetrag aufgrund der Höhe des Einkommens günstiger. Trotzdem sollte doch der Freibetrag
    bei KSt. und Soli greifen ??? evt. ein Fehler in der Berechnung ?

    #2
    AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

    Trotzdem sollte doch der Freibetrag bei KSt. und Soli greifen ??? evt. ein Fehler in der Berechnung ?
    Ich kann keinen Fehler in der Steuerberechnung erkennen. Soeben getestet! Siehe Anhang:
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

      Wenn das zu versteuernde Einkommen z.B. 70.000€ beträgt, dann sollte bei der Berechnung von KSt und Soli

      unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 7356€

      = 62644€ rauskommen und daraus die KSt. ermittelt werden.

      Bei meiner Steuerberechnung stehen die 70.000€

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        #4
        AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

        Der Kinderfreibetrag wurde doch schon abgezogen, um überhaupt das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Er wird zur Berechnung von Soli und Kirchensteuer nicht ein zweites Mal abgezogen.

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          #5
          AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

          Da es nur ein Steuerberechnungsmodul gibt, kann ich mir nicht vorstellen, das unterschiedlich bzw. falsch gerechnet wird.

          Ich habe zwar in meiner Grafik die Zahlen unkenntlich gemacht, da es sich um eine Echterklärung handelt, aber die Zahlen sind richtig.

          Das zvE wird in meinem Beispiel pro Kind um 7.356 € gekürzt. Aus dem gekürzten zvE wird die Einkommensteuer neu ermittelt und als Bemessungsgrundlage für Kirchensteuer und Soli verwendet.

          Wäre da ein Fehler in der Berechnung, würde das Forum überlaufen. Du bist aber der Einzige, der hier einen Fehler gemeldet hat.

          Bei einem zvE von 70.000 € oder höher müsste eigentlich die Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag greifen. Wenn das der Fall ist, ist ja das zvE bereits um den Kinderfreibetrag gekürzt,

          so dass sich die zvE-Beträge bei der Bemessungsgrundlage für Kirchensteuer und Soli natürlich nicht mehr vom zvE für die Einkommensteuer unterscheiden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

            https://www.steuertipps.de/lexikon/k/kinderfreibetrag

            "Für die Berechnung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden in jedem Fall die Kinderfreibeträge abgezogen, unabhängig davon, was am Ende für die Eltern günstiger ist."

            Aufgrund der o.g. Aussage kam es bei mir zur Verwirrung.


            "Bei einem zvE von 70.000 € oder höher müsste eigentlich die Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag greifen. Wenn das der Fall ist, ist ja das zvE bereits um den Kinderfreibetrag gekürzt,
            so dass sich die zvE-Beträge bei der Bemessungsgrundlage für Kirchensteuer und Soli natürlich nicht mehr vom zvE für die Einkommensteuer unterscheiden. "

            ... habe das nochmal nachgesehen. Der Freibetrag wurde tatsächlich bereits vom zvE abgezogen. Damit greift er natürlich nicht mehr bei KSt und Soli.

            DANKE für den Hinweis !!!

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              #7
              Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag

              Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen...

              Ich habe eben eine vorläufige Berechnung der Einkommenssteuer mit ELSTER durchführen lassen und da ist mir aufgefallen, dass nur eins meiner beiden Kinder mit Freibetrag aufgelistet wurde (mit Geburtsdatum und Co.).

              Meine letzte Steuererklärung habe ich über einen Steuerberater anfertigen lassen und dort wurden beide Kinder aufgelistet, selbstverständlich auch im endgültigen Steuerbescheid.

              Verzeihen Sie mir also meine Wissenslücken.

              Über eine Antwort wäre ich Ihnen überaus dankbar!


              Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen


              FrankRosch

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                #8
                AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                Die Antwort müsste in den Erläuterungen stehen.

                Sobald der Freibetrag angesetzt wird, wird bei der Steuerberechnung das Kindergeld wieder draufgerechnet (da das ja schon ausgezahlt ist).
                Der Rechner prüft dann automatisch *pro Kind*, was günstiger ist.

                Teilweise ist es dann so, dass für das erste Kind der Freibetrag noch günstiger ist und für das zweite das Kindergeld.
                Dann wird nur einmal der Freibetrag bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
                (Bei Kirchensteuer und Soli werden immer für jedes Kind ein Freibetrag berücksichtigt, da dort das Kindergeld nicht gegengerechnet wird - also nicht wundern, wenn später in der Berechnung steht, dass dort ein zusätzlicher Freibetrag abgezogen wird.)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                  Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
                  Ich werde das umgehend prüfen und darüber hinaus eine Supportanfrage (sicher ist sicher) an Elster schicken.

                  Alles Gute

                  Frank Rosch

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                    Zitat von FrankRosch Beitrag anzeigen
                    Ich werde das umgehend prüfen und darüber hinaus eine Supportanfrage (sicher ist sicher) an Elster schicken.
                    Elster rechnet normalerweise schon richtig. Der Support ist sicher mit 'echten' Fällen schon gut beschäftigt.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                      Was willst Du denn mit der Supportanfrage erreichen außer Aktionismus und dreimal-Prüfung ? Warte doch deinen Einkommensteuerbescheid ab, da wird es, wenn das Finanzamt nicht abweicht, genauso aussehen und nur der ist rechtlich maßgebend. Und wenn Dir das immer noch nicht reicht, frage mindestens fünf steuerliche Berater Deines Vertrauens. Und wenn Du das dann glaubst, dürfte vermutlich auch die Elster-Berechnung korrekt gewesen sein und die Supportanfrage wäre sinnlos gewesen.

                      Vielleicht ergänzend zu Sabre: Wir haben in Deutschland einen Progressionssteuersatz, d.h. mit steigendem Einkommen steigt nicht nur die Bemessungsgrundlage (zu versteuerndes Einkommen), auf die der Steuersatz angewandt wird, sondern auch der Steuersatz selbst. Also hohes Einkommen = hoher Steuersatz, niedriges Einkommen = niedriger Steuersatz. Daher kann es durchaus sein, dass bei der Günstigerprüfung z.B. bei einem zu versteuernden Einkommen von X € die Einkommensteuer z.B. Y € beträgt, nach Abzug eines Kinderfreibetrags von 7.356 € vom zu versteuernden Einkommen 2.310 € weniger. Da das Kindergeld aber 2.304 € beträgt, wird der Kinderfreibetrag angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet. Bei Abzug des Kinderfreibetrags für ein zweites Kind beträgt aber z.B. die Einkommensteuer gegenüber der Variante mit einem Kinderfreibetrag vielleicht nur 2.300 € weniger, d.h. DANN wäre für Kind Nr. 2 das Kindergeld günstiger und der zweite Kinderfreibetrag taucht weder in der Elsterberechnung noch im Steuerbescheid auf.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                        Für Ungläubige zum nachlesen:

                        §§ 31 und 32 EStG
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                          Ich muss leider meine Antwort ein wenig revidieren (allerdings nur hinsichtlich des ersten Satzes):

                          Das Ergebnis der Günstigerprüfung (Kindergeld oder Freibetrag) steht leider nur noch in den Erläuterungen zum Bescheid, nicht (mehr) in der Steuerberechnung des ELSTER Formulars (da gab es doch früher einen Dokumentationshinweis, oder?).

                          Wenn zwei Anlagen Kind erfasst wurden und bei der Einkommensteuer nur ein Freibetrag, bei der Kirchensteuer / dem Soli aber zwei Freibeträge angesetzt werden, kann aber davon ausgegangen werden, dass alles richtig eingetragen wurde und tatsächlich für das zweite Kind das Kindergeld günstiger ist als die Steuerminderung über den Freibetrag.

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                            #14
                            AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                            Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                            Ich muss leider meine Antwort ein wenig revidieren (allerdings nur hinsichtlich des ersten Satzes):

                            Das Ergebnis der Günstigerprüfung (Kindergeld oder Freibetrag) steht leider nur noch in den Erläuterungen zum Bescheid, nicht (mehr) in der Steuerberechnung des ELSTER Formulars (da gab es doch früher einen Dokumentationshinweis, oder?).

                            Wenn zwei Anlagen Kind erfasst wurden und bei der Einkommensteuer nur ein Freibetrag, bei der Kirchensteuer / dem Soli aber zwei Freibeträge angesetzt werden, kann aber davon ausgegangen werden, dass alles richtig eingetragen wurde und tatsächlich für das zweite Kind das Kindergeld günstiger ist als die Steuerminderung über den Freibetrag.
                            Hallo,

                            das Ergebnis ist doch auch in der Berechnung klar ersichtlich.

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Steuerberechnung ELSTER / keine Berücksichtigung Kinderfreibetrag bei KSt und So

                              Wenn Sie nichts dazu beitragen können und/oder wollen, dann verzichten Sie doch auf derartige Kommentare.
                              Hilfreich ist das nun wirklich nicht.

                              Danke

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