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Anlage V Geschossaufteilung

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    Anlage V Geschossaufteilung

    Hallo an Alle,

    bin neu hier und hoffe auf Euren geballten Sachverstand.

    Bei Anlage V, Zeile 9 habe ich ein Verständnisproblem:

    In der Anleitung steht:
    ... Die in den Zeilen 9 und 11 einzutragenden Mieteinnahmen teilen Sie bitte in jedem Fall auf die einzelnen Geschosse auf....

    Wie ist dies bei Wohnungen gemeint, die sich über mehrere Etagen verteilen?

    Konkrete Situation:
    Ich habe drei Reihenhauswohnungen.
    Jede Wohnung hat 100m², 60 im EG und 40 im OG.

    Soll ich die Mieteinnahmen jetzt anteiling auf EG und OG aufteilen? (scheint mir persönlich etwas unlogisch)
    Wenn ja: Wie gebe ich dann die Anzahl der Wohnungen pro Geschoss an?
    Rechnerisch habe ich ja 1,8 WE im EG und 1,2 im OG. Kommazahlen lassen sich hier nicht eingeben, erscheint mir auch relativ sinnfrei.

    Wo ist mein Denkfehler bzw. wie fülle ich diesen Punkt richtig aus?

    Vielen Dank.
    Peter

    #2
    AW: Anlage V Geschossaufteilung

    Hallo Peter_L,

    wenn du mehrere Reihenhäuser vermietest, die jeweils nur aus einer Wohnung (Wohneinheit) bestehen, kannst du die Miete auf der jeweiligen Anlage V in einer Summe im EG eintragen.

    Die Aufteilung auf mehrere Etagen ist für Mehrfamilienhäuser gedacht, in denen mehrere Wohnungen in einem Objekt (an verschiedene Mieter) vermietet werden.

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      #3
      AW: Anlage V Geschossaufteilung

      Super, dann ist die Sache ja ganz einfach.
      Mich hatte das fettgedruckte ... auf jeden Fall... in der Anleitung stutzig gemacht.

      Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

      Peter

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        #4
        AW: Anlage V Geschossaufteilung

        Den sachlichen Hintergrund für die geforderte Geschossaufteilung habe ich noch nie wirklich begriffen. In Mein ELSTER hat man immerhin bereits auf Angaben wie Erdgeschoss und 1.Obergeschoss verzichtet.

        Und der Fettdruck von in jedem Fall ist tatsächlich irritierend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage V Geschossaufteilung

          Der eigentliche Hintergrund ist, dass das Finanzamt (theoretisch) in der Lage sein soll, pro Wohnung die Grenze für eine verbilligte Überlassung zu prüfen - denn das muss pro Wohnung und nicht pro Objekt erfolgen.
          Warum (damals, als die Anlage V erstellt wurde) unterstellt wurde, dass es pro Etage eine Wohnung gibt ... keine Ahnung.

          Interessant wird das höchstens, wenn ein Teil des Objekts selbstgenutzt wird und der Bearbeiter im Finanzamt dann Etagenangaben auf Rechnungen mit der angegebenen Nutzung abgleichen kann.

          Aber da fange ich auch nur an, zu spekulieren...

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