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    Behebung von diversen Fehlermeldungen

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,
    ich erstelle zum ersten Mal meine Steuererklärung mittels ELSTER. Und nun benötige ich bitte Eure Hilfe.
    Nachdem ich alle Angaben eingegeben habe, habe ich versucht, über "Prüfen" den Vorgang abzuschließen.
    Leider bringt er mir diverse Fehlermeldungen, die ich nicht geklärt bzw. behoben bekomme.
    Die Fehlermeldungen sind wie folgt:
    1. Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen.
    Mögliche Fehlerquellen
    Anlagen Kind / Anlage Kind 2. Eintrag (xxx)

    Anlagen Kind / Anlage Kind 3. Eintrag (xxx)
    Ich habe hier aber gar keine Betreuungskosten angegeben. Hinweis: Ich bin geschieden und die Kinder wohnen NICHT bei mir.

    Wer kann mir hier bitte weiterhelfen?

    Vielen Dank.

    #2
    Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, ...
    Der gesamte Abschnitt zu den Kinderbetreuungskosten muss leer bleiben! Es dürfen dort auch keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit

    gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der gesamte Abschnitt zu den Kinderbetreuungskosten muss leer bleiben! Es dürfen dort auch keine Angaben zur Haushaltszugehörigkeit

      gemacht werden.
      Wunderbar. Jetzt hat es funktioniert. Vielen lieben Dank. Dann kann ich mich jetzt um die anderen Fehlermeldungen kümmern. Vielleicht weißt Du/wissen Sie ja mir da auch zu helfen. Die nächste Fehlermeldung betrifft dieses:
      1. "Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
      2. "Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."
      Was habe ich hier falsch gemacht?
      Mit Gruß
      Jumpy

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        #4
        Um welches Jahr geht es denn? 2019 oder früher? Bist du privat oder gesetzlich krankenversichert? Zahlst du die Beiträge an die KV selbst oder

        werden die Beiträge vom Arbeitgeber abgeführt?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Um welches Jahr geht es denn? 2019 oder früher? Bist du privat oder gesetzlich krankenversichert? Zahlst du die Beiträge an die KV selbst oder

          werden die Beiträge vom Arbeitgeber abgeführt?
          Es geht um 2019. Bin gesetzlich versichert. Und es wird direkt vom AG abgeführt.

          Kommentar


            #6
            Du darfst in Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand nichts eintragen, auch nicht Nein ankreuzen.

            Bist du wirklich mit ElsterFormular unterwegs oder vielleicht doch mit der Webanwendung Mein ELSTER?

            Bei ElsterFormular kann man eigentlich bestimmte Fehler nicht machen, da man dort einfach die Lohnsteuerbescheinigung abtippt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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