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freiwillige gesetzliche Krankenversicherung 2019

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    freiwillige gesetzliche Krankenversicherung 2019

    Hallo zusammen,

    online habe ich leider keine Lösung gefunden, daher meine Anfrag an die Experten.

    Wir sind beide als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. 2018 war meine Frau noch bei mir mitversichert.

    Bei der Prüfung ergibt sich folgender Fehler
    Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben (Ehefrau / Person B).


    Die Auswahl der Art der Versicherung gibt es in 2019 ja nicht mehr. Bei der Erklärung für 2018 konnte ich die Art der Versicherung noch angeben.

    Wo liegt da der Fehler? Die Beträge wurden von der eTin richtig übernommen.
    Was habe ich falsch gemacht? Vielen Dank im voraus

    #2
    Hallo zusammen,

    online habe ich leider keine Lösung gefunden, daher meine Anfrag an die Experten.

    Wir sind beide als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert. 2018 war meine Frau noch bei mir mitversichert.

    Bei der Prüfung ergibt sich folgender Fehler
    Es wurde angegeben, dass kein Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung beziehungsweise zu den Krankheitskosten besteht, gleichzeitig wurden aber steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung laut Nummer 24a oder 24b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben (Ehefrau / Person B).


    Die Auswahl der Art der Versicherung gibt es in 2019 ja nicht mehr. Bei der Erklärung für 2018 konnte ich die Art der Versicherung noch angeben.

    Wo liegt da der Fehler? Die Beträge wurden von der eTin richtig übernommen.
    Was habe ich falsch gemacht? Vielen Dank im voraus

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      Zitat:

      Die Auswahl der Art der Versicherung gibt es in 2019 ja nicht mehr. Bei der Erklärung für 2018 konnte ich die Art der Versicherung noch angeben.

      Was hältst du von Zeile 16?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hallo,
        vielen Dank für die schnelle Antwort
        Zeile 16 trifft doch nicht für Arbeitnehmer zu. Ausserdem wurden die Angaben bei mir durch den Belegabruf bei Elster direkt eingetragen

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          #5
          Was hältst du von Zeile 16?
          Wenn beide Arbeitnehmer sind, wie angegeben, gehören die Beiträge normal nicht in die Zeile 16, sondern in die Zeilen 11 und 13. Bei ElsterFormular

          werden sie bei sog. Firmenzahlern ja aus der Lohnsteuerbescheinigung auch automatisch dorthin übernommen. Nur bei sog. Selbstzahlern sind die

          Gesamtbeiträge in den Zeilen 16 bis 18 zu erklären. Ob der AG die Beiträge abführt oder nicht, ist nicht wirklich ersichtlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo broemmel,

            hast du mal die Zeilenbeschriftung bei Zeile 16 gelesen -> Beiträge zu Krankenversicherungen z.Bsp bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Ausserdem wurden die Angaben bei mir durch den Belegabruf bei Elster direkt eingetragen
              Dann kann man davon ausgehen, dass an der richtigen Stelle eingetragen wurde. Trotzdem die Frage: Führt der Arbeitgeber die Beiträge ab?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo
                die Arbeitgeber von uns führen die Beiträge direkt ab.
                wir sind keine Selbstzahler.

                Deshalb wundert es mich auch. Durch den Belegabruf sollte da ein Fehler ausgeschlossen sein

                Kommentar


                  #9
                  Dann kannst du noch bei Zeile 51 der Anlage Vorsorgeaufwand nachsehen, da darf kein Wert (2) stehen bzw. bei ElsterFormular nicht Nein angekreuzt sein.

                  Falls Einträge bei sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Arbeitslosenversicherung) erfolgt sind, kannst du die mal entfernen.

                  Wenn das nicht hilft, gehe ich von einem Fehler bei der Steuerberechnung aus, die bis Ende des Monats behoben sein sollte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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