Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte nicht selbständige Arbeit pro Jahr oder pro Monat eingeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte nicht selbständige Arbeit pro Jahr oder pro Monat eingeben

    Hallo liebe User,

    ich mache meine Steuererklärung zum ersten mal. Ich hae vom 5.9.2016-31.9.2017 gearbeitet und dann war ich ab Oktober 2017 als Lohnentgeldfortzahlung krankgeschrieben bis Mitte November, dann lief der Vertrag aus ich war auf Krankengeld. Leider weiß ich nicht mehr was ich im November tatsächlich bekommen habe. Ich finde die Gehaltszettel nicht mehr alle.


    Auch im ersten Monat September 2016 habe ich wegen falscher Steuerklasse mehr abgezogen bekommen als ich sollte. Ansonsten war das Pauschalgehalt immer 2200 Euro brutto.

    Nun weiß ich nicht ob ich in dem Formular ausfüllen soll pro JAHR mein Verdienst z.b. für 2017 oder pro Monat???? Wieso wenn ich für das Jahr 2017 ausfülle, trotz Schwerbehinderung 50% kommt bei der Berechnung dann raus ich müsse noch ca 200 Euro nachzahlen??? Verstehe ich nicht. Ich habe auch die Wegstrecke eingegeben.

    Kann mir jemand sagen wie ich den ersten Monat eingeben soll wenn ich die Lohnsteuerbescheid verloren habe und den letzten Monat wenn ich nicht weiß was ich im November für die zwei Wochen bekommen habe? Wie soll ich da das ganze Jahr 2017 exakt angeben? Gilt das Formular ausfüllen pro Monat oder pro Jahr? Das steht nirgends drin?

    #2
    Hallo AgnesW,

    die Steuererklärung ist immer eine Jahreserklärung -> grundsätzlich solltest du vom Arbeitgeber eine ordentliche Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben und die Krankenkasse sollte auch eine Bescheinigung erstellt haben.
    Eventuell dein freundliches Finanzamt fragen, oder du trägst nur das ein, was du hast oder du registrierst dich bei Mein Elster und meldest dich für den Bescheinigungsabruf an, da bekommst du alle Belege die elektronisch auch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Ok ich bin registriert bei mein Elster, wie melde ich mich für den Bescheinigungsabruf an? War 2016 etwa schon was elektronsich erstellt? Von der Krankenkasse habe ich nie was bekommen.

      Kommentar


        #4
        wie melde ich mich für den Bescheinigungsabruf an?
        Die Anmeldung erfolgt über Bescheinigungen verwalten. Es dauert etwas, bis dir der Abrufcode per Post zugeschickt wird.

        Das Jahr 2016 ist noch abrufbar.

        Menü_ME.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Vielen lieben Dank für die netten Antworten
          Ich habe keine Krankenkasse selbst zahlen müssen während ich gearbeitet habe. Davor hat das das Jobcenter gemacht. Muss ich diese Anlage trotzdem ausfüllen?

          Kommentar


            #6
            Hallo AgnesW,

            hast du keine Abzüge von deinem Arbeitslohn gehabt -> du wurdest doch über eine Lohnsteuerklasse abgerechnet, da fallen doch bei Dir Abzüge für Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung an, die hast du doch bezahlt, wenn es der Arbeitgeber vom Brutto abzieht.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Ich habe keine Krankenkasse selbst zahlen müssen während ich gearbeitet habe
              Dein Arbeitgeber hat die Arbeitnehmeranteile für dich abgeführt, deshalb musst auch du die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen!

              Dann kommt möglicherweise auch keine Nachzahlung raus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank holzgoe, auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Ja vermutlich wurde das abgezogen. Danke Dir!ä
                Dir auch danke Charlie!!! Ja danke euch!!!

                Kommentar

                Lädt...
                X