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Betriebsausgabenpauschale Freiberufler

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    Betriebsausgabenpauschale Freiberufler

    Hallo! Wenn ich in Zeile 23 EÜR diese Pauschale eintragen (30% von den Einnahmen, richtig?) , kann ich dann keine "sonstigen Betriebsausgaben" mehr ansetzen? Mit der Pauschale wären alle betrieblich veranlassten Ausgaben abgegolten?
    Nehmen wir an, ich habe eine Auftragsflaute, aber alle Unkosten (Raumkosten, Telekommunikation etc.) laufen weiter, dann wäre die Pauschale weit niedriger als die tatsächlichen Betriebsausgaben. In dem Fall eher nicht die Pauschale ansetzen?
    Gruß,
    Eva

    #2
    Du hast dir doch die Antwort bereits selbst gegeben, außerdem ist der pauschale Ansatz nur bei den in der Hilfe genannten Tätigkeiten zulässig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du hast dir doch die Antwort bereits selbst gegeben, außerdem ist der pauschale Ansatz nur bei den in der Hilfe genannten Tätigkeiten zulässig.

      Meine Tätigkeit gehört in diese Kategorie. Danke für die Bestätigung meiner Annahme.
      Gruß,
      Eva

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        #4
        Charlie24
        Kurz nachgehakt: Wenn die Pauschale eingetragen wird und "sonstige Betriebsausgaben" - erkennt das Programm der Fehler?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Newcallas Beitrag anzeigen
          Charlie24erkennt das Programm der Fehler?
          Verrat's uns

          Kommentar


            #6
            Keine Angst, das Finanzamt bemerkt solche Doppeleinträge.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              @ L.E.Fant: Ich will's ja von Charlie24 wissen

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                #8
                @Charlie24: Nochmals Danke!
                Gruß,
                Eva

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                  #9
                  Zitat von Newcallas Beitrag anzeigen
                  Ich will's ja von Charlie24 wissen
                  Ja, ich weiß schon, das ist einfacher als es einfach auszuprobieren. Sinn des Forums ist es allerdings meiner Meinung nach nicht.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Ja, ich weiß schon, das ist einfacher als es einfach auszuprobieren. Sinn des Forums ist es allerdings meiner Meinung nach nicht.
                    Ich hatte versehentlich Angaben in beiden Kategorien gemacht.Weil das Programm keinen Fehler meldete, war ich guten Glaubens, alles richtig gemacht zu haben, wollte aber sicher gehen. Von Charlie24 nahm ich an, dass er von Berufs wegen wissen könnte, was das Programm kann und was nicht.

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                      #11
                      Weil das Programm keinen Fehler meldete, war ich guten Glaubens, alles richtig gemacht zu haben, wollte aber sicher gehen.
                      Die Zeile 23 der EÜR wurde bis einschließlich 2018 für diverse Zwecke genutzt. Dort waren nicht nur Betriebsausgabenpauschalen

                      zu erklären, sondern auch steuerfreie Einnahmen als Übungsleiter nach § 3 Nr. 26 ff. EStG. Deshalb war keine Prüfung möglich.

                      Dass daran bei ElsterFormular im letzten Jahr des Erscheinens nichts mehr geändert wurde, ist verständlich. Es kann durchaus

                      sein, dass die Zeile 23 der EÜR im Zuge der weiteren Entwicklung mit einer Prüfroutine versehen wird, die beim Eintrag von

                      Betriebsausgaben in den Zeilen danach Alarm schlägt.

                      Mit dem beruflichen Wissen liegst du falsch, ich bin nämlich auch nur ein Anwender wie das die meisten User hier sind.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        ich bin nämlich auch nur ein Anwender wie das die meisten User hier sind.
                        Allerdings Hardcore-Anwender. Das ist jedenfalls mein Eindruck

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