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    Fähre

    Hallo,
    fahre täglich mit einer kleinen Fähre und möchte diese Kosten gerne angeben, aber wo?
    Bei der Entfernungspauschale steht extra "ohne Fährkosten"
    Wo soll ich die denn nun eintragen?
    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Fähre

    bei den sonstigen Werbungskosten.

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      #3
      AW: Fähre

      Zitat von Petzer Beitrag anzeigen
      bei den sonstigen Werbungskosten.
      Im BMF-Schreiben dazu heißt es wie folgt:

      "Eine Fährverbindung ist, soweit sie zumutbar erscheint und wirtschaftlich sinnvoll ist, mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Die Fahrtstrecke der Fähre selbst ist dann jedoch nicht Teil der maßgebenden Entfernung. An ihrer Stelle können die tatsächlichen Fährkosten berücksichtigt werden." Ich ergänze mal: ..., weil Sie den Fährweg quasi nicht mit dem PKW zurücklegen, sondern mit einem anderen Verkehrsmittel.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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