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Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

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    Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

    Ich verwende Elster Version 11.3.0, Revision 4235, Download 20.04.2010
    Ich beziehe in 2009 nur Betriebsrente zzgl. Deferred Compensation für mehrere Jahre, der AG Anteil (=AN Anteil) zur GRV auf der Lohnsteuerbescheinigung ist gleich Null.

    Der maximale Beitrag für die Rürup-Rente beträgt in diesem Fall 20.000 EUR, davon sollten 68% also 13.600 € als Erhöhungsbetrag nach § 10 Abs. 4a EStG unter den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben zusätzlich absetzbar sein.

    Das funktioniert allerdings nur, wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22 für den AG Anteil zur gesetzlichen RV der Betrag 0.01 € statt 0.00 € eingetragen wird!

    Trägt man den Betrag von 0.00 € in die Zeile 22 der LSt-Bescheinigung ein, ergibt sich ein viel kleinerer Erhöhungsbetrag nach §10 EStG, der mit höheren Einkünften kleiner wird. Offenbar geht in die Berechnung des Erhöhungsbetrags doch der GRV-Beitrag von 19,9% der Bruttoeinkünfe ein, denn erst bei Null-Einkünften wird der erwartete maximalen Wert von 13.600 € erreicht!

    Welche Berechnung der Sonderausgaben ist korrekt bzw. wo steckt der Fehler?
    Bitte um Klärung, mit vielen Dank voraus.
    Zuletzt geändert von ; 13.05.2010, 11:47.

    #2
    AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

    Hallo

    Bitte
    ElsterFormular
    - Version: 11.4.1
    - Revision: 4323

    verwenden und die Berechnungen neu prüfen.

    Kommentar


      #3
      AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

      Hallo Sophie,

      Das ElsterFormular
      - Version: 11.4.1
      - Revision: 4323

      zeigt dasselbe Fehlverhalten:
      mit AG RV Beitrag 0.00 € statt 0.01 € erhöht sich die Steuer um satte 4.300 € !

      Kommentar


        #4
        AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

        Zitat von kareng Beitrag anzeigen
        Trägt man den Betrag von 0.00 € in die Zeile 22 der LSt-Bescheinigung ein, ergibt sich ein viel kleinerer Erhöhungsbetrag nach §10 EStG, der mit höheren Einkünften kleiner wird. Offenbar geht in die Berechnung des Erhöhungsbetrags doch der GRV-Beitrag von 19,9% der Bruttoeinkünfe ein,
        was mir nach §10 (3) EStG erstmal nicht völlig abwegig erscheint.

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          #5
          AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

          Ihre Begründung verstehe ich leider nicht ganz, auf welchen Satz des §10 (3) EStG beziehen Sie sich?
          ad 1. ich beziehe neben Arbeitslosengeld nur Betriebsrente und zahle keine RV-Beiträge: bin ich dann nach dem EStG ein Arbeitnehmer?
          ad 2. ich erziele keine Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 (Abgeordnetenbezüge)

          Der von der Agentur für Arbeit überwiesene Beitrag für Rentenversicherung hat keinen Einfluss auf den Erhöhungsbetrag, das soll nach Auskunft beim Finanzamt auch richtig sein.

          Außerdem darf ein 0.01 € an Sozialbeiträgen mehr nicht die Steuerschuld um mehrere Tausend Euro mindern, da fehlen einige Plausibilitätsprüfungen bzw. Warnungen!

          Ich bitte Sie oder einen Steuerexperten um genauere Begründung, mit vielen Dank voraus.
          Zuletzt geändert von ; 13.05.2010, 14:33.

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            #6
            AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

            der fall duerfte beim steuerberater oder finanzamt selbst besser aufgehoben sein als hier. im einfachsten falle wuerdigt die steuerberechnung diesen fall nicht richtig, sie stellt ja schliesslich auch kein verbindliches ergebnis dar. das finanzamt wird den fall so oder so völlig unabhaengig betrachten. ggf. könnte man einfach mal versuchen mit einem anderen programm eine berechnung durchzufuehren.

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              #7
              AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

              Danke, ich war schon beim Steuerberater. An wen soll ich mich beim Finanzamt wenden? Es geht doch um Unzulänglichkeiten in Elster Programm 2009. Sind die kommerziellen Steuerprogramme inhaltlich und sachlich besser als das ElsterFormular 2009/2010?!
              Zuletzt geändert von ; 14.05.2010, 11:11.

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                #8
                AW: Sonderausgabenberechnung fehlerhaft?

                im Finanzamt sollte es in aller regel ein Bürgerbüro oder eben einen Sachbearbeiter für Ihr Problem geben. wenn Sie beim Steuerberater waren und der hat Ihnen gesagt, wie die rechtliche Lage ist, hindert Sie ja auch niemand Ihre Erklärung mit den korrekten Werten abzuschicken - völlig egal was die Steuerberechnung von Elsterformular dazu meint.
                Wie schon geschrieben, ist diese Berechnung eine reine unverbindliche Prognose und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit.

                Papierformulare würden Sie auch ohne die Möglichkeit einer vorab-Berechnung (ausser mittels Taschenrechner) wegschicken und duerfen davon ausgehen, dass das Finanzamt dies korrekt berechnet.
                darüberhinaus zwingt sie ja niemand das Programm Elsterformular zu verwenden. ob die anderen Programme in der Steuerberechnung 'besser' sind, kann ich nicht beantworten.

                wie hier schon mehrfach diskutiert wurde ist Elsterformular als reine Ausfüllhilfe gedacht und genau diese Funktion erfüllt es eigentlich 'sachlich und inhaltlich' - besser wäre vermutlich die Programmierer würden auf die Zusatzfunktion der Berechnung vorab verzichten, das würde für deutlich weniger Verwirrung und Nachfragen sorgen ;-)

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