Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

    Hallo,

    ich hab folgendes Problem.

    Ich hab im Jahr 2017 Studienkostenerstattungen aus 2016 in Höhe von 1900 € bekommen, hatte in 2017 allerdings nur Studienkosten in Höhe von 800 €.
    ergibt sich quasi ein negativer Betrag in Höhe von 1100€, bei dem ich allerdings nicht weiß, wo ich ihn eintragen soll.

    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

    Vielen Dank vorab.

    Beste Grüße,

    Markus
    Zuletzt geändert von MarkusEL; 28.05.2018, 13:57.

    #2
    AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

    Ich hab im Jahr 2017 Studienkostenerstattungen aus 2016 in Höhe von 1900 € bekommen, ...
    Von wem bekommen? Und du hast die Studienkosten für 2016 steuerlich geltend gemacht?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

      Ja, die hab ich 2016 geltend gemacht.
      Vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr hab ich die bekommen.

      Kommentar


        #4
        AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

        Hat jemand einen Lösungsvorschlag für mich?

        Wäre super.
        Vielen Dank vorab.

        Kommentar


          #5
          AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

          Hallo MarkusEL,

          negative Fortbildungskosten lässt das Formular ja nicht zu.
          Normalerweise müsste man die Steuererklärung 2016 korrigieren und die Werbungskosten dort entsprechend mindern.
          Frag doch mal konkret bei deinem Sachbearbeiter im Finanzamt nach.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

            § 11 EStG gilt auch hier, d.h. negative Werbungskosten wären rechtlich durchaus korrekt. Ob bzw. wie das Elsterformular akzeptiert oder nicht, kann ich hier leider nicht prüfen. Ist die aktuelle Version 19.4 im Einsatz ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

              Negative Summenwerte für Fortbildungskosten werden bei ElsterFormular nicht akzeptiert!

              Der Saldo von -1.100 € lässt sich deshalb nicht erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

                Nicht ganz sauber, aber versuche es mal als Einnahme in Anlage N Zeile 21. Wie gesagt, ich kann das hier nicht probieren, vielleicht geht es auch nicht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

                  Theoretisch könnte man es als Arbeitslohn ohne LSt Abzug erfassen. Ob es sich dann steuerlich auswirkt, hängt von den übrigen Einkünften ab.

                  Praktisch könnte ich mir aber auch eine Änderung des Vorjahres nach § 173 Absatz 1 Nr. 1 AO vorstellen. Aber dies ist letztlich eine Entscheidung deines FAs bei entsprechender Sachverhaltswürdigung.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

                    Bei diesen späteren Erstattungen von Arbeitgebern muss man erst mal prüfen, ob die überhaupt angesetzt werden müssen (siehe R19.3 und R19.7 der Lohnsteuerrichtlinien).
                    Gerade bei Banken wird erst im Nachhinein vom Arbeitgeber geprüft, ob die Fortbildungskosten übernommen werden - warum nicht auch bei der Bundeswehr?

                    Was genau zutrifft, muss im Einzelfall entschieden werden und ist Steuerberatung.

                    Im Endeffekt ist es aber entweder gar nicht anzusetzen (R19.7 Abs. 1 LStR) oder als steuerpflichtiger Arbeitslohn (R19.3 Abs. 3 LStR) durch den Arbeitgeber zu besteuern.
                    Vielleicht erst mal den Arbeitgeber fragen, wie der das behandelt hat.

                    Was ich eigentlich damit sagen will ist, dass ein negativer Eintrag bei den Werbungskosten hierbei auf keinen Fall erfolgen muss.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nagative Werbungskosten - wo eintragen?

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Nicht ganz sauber, aber versuche es mal als Einnahme in Anlage N Zeile 21. Wie gesagt, ich kann das hier nicht probieren, vielleicht geht es auch nicht.
                      Hallo,

                      das läuft im EF durch ohne Beanstandung, ohne das jetzt steuerlich zu würdigen.

                      Tschüß

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X