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Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

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    Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

    Hallo liebe Leute,

    ich bin gerade dabei mit dem Elsterprogramm meine erste Lohnsteuer fertig zu machen für 2017. Durch Kapitaleinnahmen bin ich verpflichtet eine Erklärung abzugeben.

    Ich habe erstmal nur meine Lohnsteuer in das Programm eingegeben, um zu überprüfen, ob ich wirklich keine Nachzahlungen zu leisten habe. Aber das Programm gibt mir aus, dass ich 260 € nachzahlen soll. Das wundert mich, da mein Arbeitgeber ja die Lohnsteuer schon abgeführt hat.

    Folgende Situation:
    - Werkstudent 2017 (maximal 20h pro pro woche Arbeit) + 2 Monate vollzeit in sememsterfreier Zeit
    - Steuerklasse 1
    - Evangelisch
    - freiwillig Krankenversichert als Student

    Ausgefüllt habe ich Haupvordruck Seite1, Seite2 (Kirchensteuer 42), Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand (freiwillige Krankenkassenbeitrag 17 u. 19)

    Insgesamt soll ich 263,54 € nachzahlen. Wie kann das kommen? Habe ich noch etwas vergessen?

    Grüße,

    David

    #2
    AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

    Muss ich irgendwo angeben, dass es sich um eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit handelt als Student mit 20 pro Woche?

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      #3
      AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

      Zitat von david2840 Beitrag anzeigen
      Muss ich irgendwo angeben, dass es sich um eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit handelt als Student mit 20 pro Woche?
      Hallo,

      nein
      Zu deiner ersten Frage: Hast du Steuern für die 2 Monate bezahlt?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

        Es könnte (!) sein, dass hier zuschlägt, dass der AG beim Lohnsteuerabzug mindestens 12% (gedeckelt bei 1900€) für die übrigen Vorsorgeaufwendungen (KV, Pflege, AL) abziehen muss, die der Student aber nur teilweise zahlt. Auch dies ist ein Grund für eine Veranlagungspflicht.
        Simpler bzw. verschärfend wäre der Anfängerfehler, die Anlage Vorsorge zu vergessen.

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Es könnte (!) sein, dass hier zuschlägt, dass der AG beim Lohnsteuerabzug mindestens 12% (gedeckelt bei 1900€) für die übrigen Vorsorgeaufwendungen (KV, Pflege, AL) abziehen muss, die der Student aber nur teilweise zahlt. Auch dies ist ein Grund für eine Veranlagungspflicht.
          Simpler bzw. verschärfend wäre der Anfängerfehler, die Anlage Vorsorge zu vergessen.
          Hallo,

          simpler.... kann nicht sein - siehe Thread -

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

            Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung keine AN-Anteile zur KV und PV stehen, wird die Anlage Vorsorgeaufwand nach meiner Erfahrung nicht automatisch hinzugefügt!

            Bei selbstversicherten Studenten ist das so, die haben nur den Betrag unter Nummer 28.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung keine AN-Anteile zur KV und PV stehen, wird die Anlage Vorsorgeaufwand nach meiner Erfahrung nicht automatisch hinzugefügt!

              Bei selbstversicherten Studenten ist das so, die haben nur den Betrag unter Nummer 28.
              Hallo,

              lt TE wurde Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 17 und 19 ausgefüllt.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

                Dann hat er die schon mal nicht vergessen!

                Wenn die studentische Krankenversicherung sehr günstig war, würde das die Nachzahlung schon erklären. Er muss ja nur die Beträge der Vorsorgepauschale unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung mit seinen
                tatsächlichen Beiträgen zur KV und PV vergleichen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

                  @Charlie24: Das kann gut sein. Auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich in Zeile 28 1899,96. Tatsächlich gezahlt habe ich in der freiwilligen Krankenversicherung 1084. Da ist also schon eine Differenz. Das ist also der Grund? Bin ich dadurch denn dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, um diese Differenz zu zahlen?

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                    #10
                    AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

                    Zitat von david2840 Beitrag anzeigen
                    @Charlie24: Das kann gut sein. Auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich in Zeile 28 1899,96. Tatsächlich gezahlt habe ich in der freiwilligen Krankenversicherung 1084. Da ist also schon eine Differenz. Das ist also der Grund? Bin ich dadurch denn dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, um diese Differenz zu zahlen?
                    Du bist in diesem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn dein jährlicher Bruttolohn 11.400 € übersteigt und zwar gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

                    So wirklich bekannt ist das allerdings nicht!

                    Bei gut 800 € Differenz zwischen der steuerfreien Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug und den tatsächlichen Versicherungsbeiträgen ist die Nachzahlung auch von der Höhe her absolut plausibel.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

                      Mit nicht wirklich bekannt meinst du, dass eig keiner in diesem Fall eine Steuererklärung einreicht?

                      Ich hätte das auch nicht für möglich gehalten. Dachte der Arbeitgeber führt schon alle Steuern ab, die zu zahlen sind. Dachte schon immer, dass ich irgendwas falsch ins Programm eingebe, aber dann ist es ja klar.

                      Ganz lieben Dank an euch

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                        #12
                        AW: Nachzahlung bei Steuererklärung, warum?

                        Die Vorschrift selbst kennt kaum jemand und es wird unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung ja auch nicht erläutert, dass man den Betrag dort mit den tatsächlichen Beiträgen zur KV /PV vergleichen soll bzw. muss.

                        Viele Betroffene geben aus anderen Gründen ohnehin eine Steuererklärung ab, wissen aber nicht, dass sie rechtlich zur Abgabe verpflichtet sind.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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