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Verlustvortrag: zweite Ausbildung: Werbungskosten

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    Verlustvortrag: zweite Ausbildung: Werbungskosten

    Hallo,

    meine Tochter hat 2017 ein Bachelor Studium abgeschlossen und eine zweite Ausbildung an einer Musicalschule begonnen. Dazwischen hat sie ein wenig gearbeitet. Damit sie ihre 75 Euro Steuern wieder bekommt habe ich mal schnell mir Elster ihre Einkomenssteuererklärung gemacht. Das ist inzwischen durch und die 75 Euro hat sie bekommen.

    Jetzt habe ich gerade gelesen, dass man die Kosten einer zweiten Ausbildung als Werbungskosten angeben kann, und dass man daraus resultierende negative Einkünfte als Verlustvortrag so lange "mitnehmen" und "ansammeln" kann, bis man dann irgendwann mal Geld verdient. Da ich davon nichts wusste, hab ich für 2017 natürlich auch keine Werbungskosten angegeben.

    Kann ich das für 2017 jetzt noch nachholen - trotzdem die "Einkommenssteuererklärung" schon durch ist. Falls ja, wie mach ich das?

    Unabhängig davon:
    - Wo bei den Werbungskosten trage ich das Schulgeld ein?
    - Sind die Fahrten zur Schule (Fahrrad) absetzbar?
    - Meine Tochter nimmt hin und weider zusätzliche, private Gesangsstunden. Sind das auch Werbungskosten?
    - Momentan bekommt meine Tochter Krankengymnastik - um irgendwelche Haltungsfehler zu beheben/verbessern. Schätze der Eigenanteil sind keine Werbungskosten, oder?
    - Meine Tochter fährt regelmäßig mit der Bahn in eine andere Stadt (in der sie früher gewohnt hat) um dort an Proben und Aufführungen für Musicals teilzunehmen (ihre Schule unterstützt dass, in dem sie ihr für solche Aktionen frei gibt). Sind solche Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar?

    #2
    AW: Verlustvortrag: zweite Ausbildung: Werbungskosten

    Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
    Hallo,

    meine Tochter hat 2017 ein Bachelor Studium abgeschlossen und eine zweite Ausbildung an einer Musicalschule begonnen. Dazwischen hat sie ein wenig gearbeitet. Damit sie ihre 75 Euro Steuern wieder bekommt habe ich mal schnell mir Elster ihre Einkomenssteuererklärung gemacht. Das ist inzwischen durch und die 75 Euro hat sie bekommen.

    Jetzt habe ich gerade gelesen, dass man die Kosten einer zweiten Ausbildung als Werbungskosten angeben kann, und dass man daraus resultierende negative Einkünfte als Verlustvortrag so lange "mitnehmen" und "ansammeln" kann, bis man dann irgendwann mal Geld verdient. Da ich davon nichts wusste, hab ich für 2017 natürlich auch keine Werbungskosten angegeben.

    Kann ich das für 2017 jetzt noch nachholen - trotzdem die "Einkommenssteuererklärung" schon durch ist. Falls ja, wie mach ich das?

    Unabhängig davon:
    - Wo bei den Werbungskosten trage ich das Schulgeld ein?
    - Sind die Fahrten zur Schule (Fahrrad) absetzbar?
    - Meine Tochter nimmt hin und weider zusätzliche, private Gesangsstunden. Sind das auch Werbungskosten?
    - Momentan bekommt meine Tochter Krankengymnastik - um irgendwelche Haltungsfehler zu beheben/verbessern. Schätze der Eigenanteil sind keine Werbungskosten, oder?
    - Meine Tochter fährt regelmäßig mit der Bahn in eine andere Stadt (in der sie früher gewohnt hat) um dort an Proben und Aufführungen für Musicals teilzunehmen (ihre Schule unterstützt dass, in dem sie ihr für solche Aktionen frei gibt). Sind solche Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar?
    Hallo,

    Änderung des Steuerbescheids: www.steuertipps.de/lexikon/b/berichtigungsantrag
    4 Wochenfrist beachten.

    Der Rest ist Steuerberatung und hier nicht erlaubt.
    Du findest aber viel im Internet (Werbungskosten-Fortbildung)

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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