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Unterhalt Ausland Zeile 48 und Steuerberechnung tut nichts

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    Unterhalt Ausland Zeile 48 und Steuerberechnung tut nichts

    Hallo,

    ich habe schon alle Forumsbeiträge durchgelesen, habe jedoch keinen Antwort bekommen.

    Es geht um Unterhaltszahlung an meine in Ungarn lebenden Mutter. Sie bekommt 319 € Rente.
    Die erste Zahlung war November 2019 , der zweite Dezember 2019. insgesamt 2600 € (private Pflegeleistung)

    Nun meine Fragen:
    Zeile 48 - Die Rente von einem Monat oder die zwei Monate wo ich sie unterstütz habe oder x12 ?

    Zeile 7 - Höhe und Zeitraum (ohne der bei Familienheimfahrten mitgenommen Beiträge) Ich habe das Geld immer bar mitgenommen und in Zeile 22 Angegeben. Muss ich hier dann 0 €€ eintragen?

    Wenn ich es alles so eingegeben habe, ändert sich nichts an der Steuerberechnung, bzw an den Erstattungsbetrag.

    Vielen Dank im Voraus
    Andrea

    #2
    Die Steuerberechnung funktioniert im Moment noch nicht.

    Du musst in Zeile 48 die Renteneinkünfte im Unterstützungszeitraum angeben.

    Zeile 7 bleibt bei 0,00. Man tut gut daran, Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Verwandte unbar zu leisten, was innerhalb der EU kein Problem sein sollte.

    Barzahlungen sieht das Finanzamt nicht so gern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank! Also für die 2 Monate.

      Ich habe Barzahlung mit Abhebung, Flugtickets für Heimfahrten, Rechnung vom Pflegedienst und Erhalts Quittung von meiner Mutter. Sie hat keine Konto und da sie mittlerweile vollständig gelähmt ist und nicht mehr sprechen kann, wird auch keine mehr geben .-( Ich dachte ich setzte mal ein kurzes Schreiben auf in dem ich dies alles erkläre.

      Vielen Dank noch mal und viele Grüße
      Andrea

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        #4
        Wenn du zu den Barmitnahmen genügend Belege hast, wird das schon durchgehen, aber den Pflegedienst würde ich persönlich bevorzugt per Überweisung zahlen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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