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Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

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    Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

    hallo,

    ich habe Schwierigkeiten, meiner "ESt 2017" eine zweite Anlage R beizufügen.

    Unsere ESt 2017 erstelle ich mittels Belegabruf der vorausgefüllten Steuererklärung vom Vorjahr.

    Neu hinzu kommt, dass meine Frau seit 2017 erstmals Rente erhielt. Ich beziehe schon länger Rente, die ich auch in der ESt 2016 angab. In den Bearbeitungshinweisen des ELSTER - Formulars "Anlage R" wird darauf hingewiesen, dass für jeden Ehegatten die Angaben in einer eigenen Anlage R zu machen sind. Wo finde ich diese 2. Anlage R, und wie kann ich sie in das übermittelte Formular "ESt 2016" so einarbeiten, dass eine aktuelle "ESt 2017" daraus entsteht?

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

    Eigentlich versteh ich Dich nicht so richtig.

    Wenn Du in der Steuererklärung 2017 zwei Anlagen R brauchst, warum versuchst Du dann, diese in die Erklärung 2016 einzufügen?

    Du findest die zweite Anlage R ganz normal unter den anderen Anlagen links unten im Fenster weitere Vordrucke. Nach einer Datenübernahme kannst Du die ganz normal in die 2017er Erklärung einfügen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

      Unsere ESt 2017 erstelle ich mittels Belegabruf der vorausgefüllten Steuererklärung vom Vorjahr.
      Das ist jetzt auf den ersten Blick alles etwas widersprüchlich!

      Wenn du wirklich mit ElsterFormular arbeitest, wo es den Begriff ESt 2017 eigentlich so gar nicht gibt, dann funktioniert der Belegabruf für die Ehefrau natürlich nur, wenn er auch beantragt wurde.

      Auch bei Mein ELSTER lässt sich eine Anlage R für die Ehefrau im Navigationsbereich links über Anlagen hinzufügen / entfernen problemlos hinzufügen
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

        Danke für Eure Antworten,

        ich nahm an, dass ich in den Belegabruf aus der Vorjahres-EST-Erklärung ZUSÄTZLICH eine zweite Anlage R einfügen kann. Aber das scheint für die Bearbeitung eines Belegabrufes nicht vorgesehen zu sein. Also werde ich für 2017 eine neues ESt-Formular ausfüllen und auf den Datentransfer aus dem Vorjahr verzichten.


        Danke für Eure Hinweise
        Zuletzt geändert von bremen; 27.05.2018, 09:54. Grund: Schriftart geändert

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          #5
          AW: Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

          Also werde ich für 2017 eine neues ESt-Formular ausfüllen und auf den Datentransfer aus dem Vorjahr verzichten.
          Das macht aber keinen Sinn! Die Datenübernahme aus dem Vorjahr und der Belegabruf sind ganz unterschiedliche Verfahren. Wenn die Ehefrau 2016 noch keine Rente erhalten hat, kann die Datenübernahme aus 2016

          kein Ergebnis liefern, das ist doch klar! Der Belegabruf für das aktuelle Jahr 2017 würde aber die Rentendaten natürlich liefern, vorausgesetzt, der Belegabruf für die Frau ist ebenfalls freigeschaltet.

          Dann würde auch die Anlage R für die Frau automatisch hinzugefügt. Die kann man aber nach der Datenübernahme aus 2016 problemlos auch manuell hinzufügen und die Daten eintragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage R für zweite Person (Ehegatte)

            Zitat Charlie 24:

            "......Der Belegabruf für das aktuelle Jahr 2017 würde aber die Rentendaten natürlich liefern, vorausgesetzt, der Belegabruf für die Frau ist ebenfalls freigeschaltet.

            Dann würde auch die Anlage R für die Frau automatisch hinzugefügt. Die kann man aber nach der Datenübernahme aus 2016 problemlos auch manuell hinzufügen und die Daten eintragen. "



            danke Charlie 24 für diesen Hinweis. Das wusste ich nicht. Ich habe jetzt den Belegabruf für meine Frau beantragt.

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