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Zuschlag zur Versorgungsfreibetrag Pensionär

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    Zuschlag zur Versorgungsfreibetrag Pensionär

    Im ElsterFormular Anlage N sind die Ziff. 3,4,5,6,8,28,29 und 30 aus der Lohnsteuerbescheinigung für 2019 übernommen. In einer Einzelbezügemitteilung ist ein Versorgungsfreibetrag von 140,00 € eingetragen, der aber wohl beim Einkommensteuerausgleich automatisch berücksichtigt wird? Aber was ist mit dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag? Er taucht auch nicht in der Bezügemitteilung auf. Muss dieser Zuschlag selbst berechnet und irgendwo bei Elsterformular eingetragen werden oder wird er bei der Berechnung der Steuer auch automatisch berücksichtig? Ich habe jetzt seit Stunden im Internet recherchiert, finde aber nichts. Deshalb schon mal danke für die Antwort! Und es ist mein erster Beitrag hier, also ich hoffe es passt so.

    #2
    Zitat von Maxi Beitrag anzeigen
    Aber was ist mit dem Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag?
    Was soll das denn sein?

    Freibeträge werden normalerweise automatisch berücksichtigt.

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      #3
      Lass in ElsterFormular einfach mal die Steuerberechnung laufen. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag dazu werden dort in einer Summe ausgewiesen.

      Die Beträge werden aufgrund der Angaben unter den Nummern 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung automatisch ermittelt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Was soll das denn sein?
        Geregelt in § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Geregelt in § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
          Danke! Hatte es mir inzwischen auch schon ergoogelt. Und meine Antwort hat sich quasi bestätigt

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            #6
            Vielen Dank Charlie24!

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