Hallo,
ich bin seit 2014 ein Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und habe 2017 meinen Betrieb aufgegeben. Aus meiner Händlertätigkeit habe ich Waren übernommen, die ich noch zur Zeiten der Regelbesteuerung erworben und für die ich die Einfuhrumsatzsteuer abgezogen hatte. Außerdem übernehme ich aus dieser Zeit auch einen Laptop und eine Kamera. Dass ich für diese Umlauf- bzw. Anlagegüter Umsatzsteuer zahlen muß, ist mir klar, aber leider nicht, in welche Zeile der USt-Erklärung der Betrag eingetragen wird:
Zeile 39 wird von ELSTER nicht zugelassen, sondern auf Zeile 104 verwiesen. Ich bin mir aber alles andere als sicher, ob diese Zeile für meinen Fall vorgesehen ist. Hat jemand einen Tipp für mich?
Vielen Dank im Voraus!
ich bin seit 2014 ein Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und habe 2017 meinen Betrieb aufgegeben. Aus meiner Händlertätigkeit habe ich Waren übernommen, die ich noch zur Zeiten der Regelbesteuerung erworben und für die ich die Einfuhrumsatzsteuer abgezogen hatte. Außerdem übernehme ich aus dieser Zeit auch einen Laptop und eine Kamera. Dass ich für diese Umlauf- bzw. Anlagegüter Umsatzsteuer zahlen muß, ist mir klar, aber leider nicht, in welche Zeile der USt-Erklärung der Betrag eingetragen wird:
Zeile 39 wird von ELSTER nicht zugelassen, sondern auf Zeile 104 verwiesen. Ich bin mir aber alles andere als sicher, ob diese Zeile für meinen Fall vorgesehen ist. Hat jemand einen Tipp für mich?
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