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Abruf der Bescheinigungen vom Finanzamt

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    Abruf der Bescheinigungen vom Finanzamt

    Hallo,

    ich bin für den Abruf von Bescheinigungen vom Finanzamt per Elster mit einem Steuerprogramm registriert. Letztes Jahr hatte das mit dem Abruf wunderbar
    geklappt. Die Steuererklärung hatte ich etwa im April/Mai gemacht.

    Meine Frage:
    Bis wann werden denn die Bescheinigungen vom Finanzamt zum Abruf freigegeben?
    Es lassen sich lediglich die Bescheinigungen für die persönlichen Daten und Religionszugehörigkeit abrufen.

    Gruß

    #2
    Hallo,

    sobald der AG, KV,RV die Daten an das FA übermittelt hat
    Zeit dafür ist bis zum 29.Februar

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo PitHegau,

      die Daten für den Bescheinigungsabruf werden auf extra Servern bereitgestellt -> das bedeutet wenn dein Arbeitgeber die von FIGUL genannte Frist ausnutzt, dauert es dann noch einmal eventuell bis eine Woche bevor du abrufen kannst.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Antworten.
        Gruß Pit Hegau

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