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Verlustvortrag als Freiberufler

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    Verlustvortrag als Freiberufler

    Guten Tag,

    ich habe als Schriftsteller (self publisher) mein Buch von einem professionellen Dienst ins Englische übersetzen lassen.
    Ich bin mir sicher, dass ich die Kosten von der Steuer abschreiben kann. Allerdings sehe ich bei Anlage S überhaupt kein Feld, wo ich einen Verlustvortrag angeben kann.
    Das kann ja eher nicht so gemeint sein, dass ich bei der Spalte, wo ich meinen Gewinn aus freiberuflicher Arbeit eintrage, einfach schon das Ergebnis der Subtraktion von *Einkünfte* - *Kosten für Übersetzung* eintrage.
    Dann wüsste das Steueramt ja gar nicht wieviel ich verdient hab und wie viel ich als Verlustvortrag geltend mache?!

    mfg

    #2
    AW: Verlustvortrag als Freiberufler

    Zitat von fröhlicheSteuer Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    ich habe als Schriftsteller (self publisher) mein Buch von einem professionellen Dienst ins Englische übersetzen lassen.
    Ich bin mir sicher, dass ich die Kosten von der Steuer abschreiben kann. Allerdings sehe ich bei Anlage S überhaupt kein Feld, wo ich einen Verlustvortrag angeben kann.
    Das kann ja eher nicht so gemeint sein, dass ich bei der Spalte, wo ich meinen Gewinn aus freiberuflicher Arbeit eintrage, einfach schon das Ergebnis der Subtraktion von *Einkünfte* - *Kosten für Übersetzung* eintrage.
    Dann wüsste das Steueramt ja gar nicht wieviel ich verdient hab und wie viel ich als Verlustvortrag geltend mache?!

    mfg
    Hallo,

    was hältst u von der Anlage EÜR?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag als Freiberufler

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      was hältst u von der Anlage EÜR?

      Gruß FIGUL
      mh auf den wäre ich ehrlich gesagt nicht gekommen. Der will ja Angaben für den Gewerbebetrieb, aber als freiberufler habe ich ja nicht mal ein Gewerbe angemeldet, geschweigedenn einen Gewerbebetrieb (ist das nicht noch etwas anderes?)

      oder müssen Freiberufler auch darüber gehen?

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        #4
        AW: Verlustvortrag als Freiberufler

        Zitat von fröhlicheSteuer Beitrag anzeigen
        Der will ja Angaben für den Gewerbebetrieb
        Wo interpretierst Du das rein?

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          #5
          AW: Verlustvortrag als Freiberufler

          Die Anlage EÜR gilt für Gewerbetreibende, Freiberufler, sonstige Selbständige und sogar für Land- und Forstwirte.
          Du musst nur auf der ersten Seite (Zeile 7) das richtige auswählen.

          Das Ergebnis der Anlage EÜR kommt dann in die Anlage S.

          Wenn das ein Verlust ist und du sonst keine anderen Einkünfte hattest (z. B. als Angestellter etc.) wird dann daraus der Verlustvortrag berechnet.

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            #6
            AW: Verlustvortrag als Freiberufler

            oh, ich dachte das wäre für den Gewerbebetrieb, weil ab Spalte 11 eig immer von "Betrieb" die Rede ist. Nie von Freiberufler oder Selbstständiger.

            Also kreuz ich bei Spalte 7 "selbstständige Arbeit" an, schreib in Spalte 15 (weil nicht umsatzsteuerpflichtig) was ich an Tantiemen für den Buchverkauf bekommen habe und trage auf Seite 2 bei Spalte 26 die Kosten für die Übersetzung ein?

            Und das Ergebnis der EÜR schreibe ich in Anlage S auf Seite 1 bei Spalte 4 als Ergebnis rein.

            Danke

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              #7
              AW: Verlustvortrag als Freiberufler

              Richtig, aber es heißt Zeile und nicht Spalte!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Verlustvortrag als Freiberufler

                Vielen Dank für die Hilfestellung! Habe jetzt die richtigen Zeilen getroffen, denke ich.
                Tun sich mir nur noch 2 Fragen auf:
                1) Bei der normalen Lohnsteuererklärung kam extra der Hinweis, erstmal keine Belege mitzuschicken. Bei der EÜR blieb der aus. Soll ich gleich die Rechnung mitschicken? Sonst sieht das doch windig aus für den Sachbearbeiter.
                2) Die Übersetzung hat doch einiges mehr gekostet, als ich im letzten Jahr insgesamt an Tantiemen für Buchverkäufe bekommen habe. Ich trag also ein dickes Minus da ein.
                Kann ich im nächsten Jahr noch von dem Verlust profitieren oder verbraucht der sich?

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag als Freiberufler

                  1) Was ist denn eine Lohnsteuererklärung? Bekommst Du Lohn? Auch bei reinen Lohneinkünften macht man seit einigen Jahrzehnten eine Einkommensteuererklärung. In den Achtzigern gab es glaub ich noch den Lohnsteuerjahresausgleich. Sollte es jemals eine Lohnsteuererklärung gegeben haben dann wurde sie wahrscheinlich von Arbeitgebern abgegeben, um die von ihren Arbeitnehmern einbehaltenen Steuern zu erklären.

                  Wahrscheinlich erscheint bei der Erstellung der EÜR deshalb kein Hinweis auf den Belegverzicht, weil Belege hier sowieso nie obligatorisch waren. Normalerweise kommt das Finanzamt auf Dich zu, wenn es Belege sehen will.

                  2) Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist dann gibt es einen Verlustrück- oder -vortrag.

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag als Freiberufler

                    aaalles klar, vielen Dank nochmal für die Hilfe an alle!

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