Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

freiwillig gesetzlich krankenversichert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    freiwillig gesetzlich krankenversichert

    Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert aber kein Selbstzahler (die Beiträge werden weiter vom Arbeitgeber abgeführt).

    Nun habe ich in Zeile 37 'steuerfreie Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut 24 a' laut Lohnsteuerbescheinigung einen Wert eingetragen.

    Bei der Plausibilitätsprüfung bekomme ich eine Fehlermeldung:

    'es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer der Lohsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden'

    dabei wird Zeile 24 'Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen' hinterlegt. Kann mir jemand sagen, was ich dort einzutragen habe?

    EDIT: Es geht um Zeile 24 und was ich dort einzutragen habe
    Zuletzt geändert von ringprince; 31.05.2018, 14:03.

    #2
    AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

    Zitat von ringprince Beitrag anzeigen
    Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert aber kein Selbstzahler (die Beiträge werden weiter vom Arbeitgeber abgeführt).

    Nun habe ich in Zeile 37 'steuerfreie Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut 24 a' laut Lohnsteuerbescheinigung einen Wert eingetragen.

    Bei der Plausibilitätsprüfung bekomme ich eine Fehlermeldung:

    'es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer der Lohsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden'

    dabei wird Zeile 37 'Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen' hinterlegt. Kann mir jemand sagen, was ich dort einzutragen habe?
    Hallo,

    du kannst in Zeile37 gar nichts eintragen
    Der Wert wird doch aus Feld 24a der Lstbesch übernommen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

      Hallo ringprince,

      die Fehlermeldung spricht doch aber von steuerfreien Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung, das deutet auf Eintragungen in Zeile 24b hin.

      Wo hast du denn in der Anlagevorsorgeaufwand überall Eintragungen ?

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

        Hallo FIGUL,

        vielen Dank für den Hinweis. Ich habe meine Frage korrigiert.

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo holzgoe,

        stimmt. 24b ist aber leer in der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn ich in 37 den Wert aus 24a eintrage, verlangt Elster aber auch in 38 und 39 Werte. Dort habe ich (wie vorgeschlagen) 0,00 eingetragen.

        Grüße

        Kommentar


          #5
          AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

          Hallo ringprince,

          Zeile 24 ist ja für private Krankenversicherung, die hast du ja nicht. Du könntest den Fehler wahrscheinlich mit einem Eintrag von Null wegbekommen, aber besser ist wo der fehlerhafte Eintrag der Arbeitgeberzuschüsse herkommt zu klären und eventuell in der Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

            OK. Danke!

            Kommentar


              #7
              AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

              Wenn du als sog. Firmenzahler freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, muss der Arbeitgeber nicht nur unter den Nummern 24a und 24c die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse bescheinigen,

              sondern unter den Nummern 25 und 26 zusätzlich auch die Gesamtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eintragen. Bei ElsterFormular sind alle Beträge in die der Anlage N vorgeschaltete

              Lohnsteuerbescheinigung einzutragen und werden von dort automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

              Bei Selbstzahlern bleiben die Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung leer, die erhalten ihre Bescheinigung über die gezahlten Beiträge von der Krankenkasse.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

                Hallo,

                @Charlie24
                Zitat: sondern unter den Nummern 25 und 26 zusätzlich auch die Gesamtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eintragen.
                Wie kommst du da drauf?
                In diese Nummern werden die AN-Beiträge eingetragen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

                  In diese Nummern werden die AN-Beiträge eingetragen
                  Dann lies dir mal die einschlägigen BMF-Schreiben (aktuell Seite 9) selbst durch, dann weißt du, wie ich darauf komme:

                  https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

                  Das war auch schon in dem Vorgängerschreiben für die Jahre ab 2016 so geregelt, damals stand es noch auf Seite 8:

                  https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/545803/

                  https://www.google.com/url?sa=t&rct=...tQg8BZtOCHeefX
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Dann lies dir mal die einschlägigen BMF-Schreiben (aktuell Seite 9) selbst durch, dann weißt du, wie ich darauf komme:

                    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

                    Das war auch schon in dem Vorgängerschreiben für die Jahre ab 2016 so geregelt, damals stand es noch auf Seite 8:

                    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/545803/

                    https://www.google.com/url?sa=t&rct=...tQg8BZtOCHeefX
                    Hallo,

                    danke für die Links.
                    d.h. im Umkehrschluss Der/die Steuererklärer/in, die Firmenzahler/in sind,
                    müssen sich Gedanken machen, warum die Lstbesch. falsch ausgefüllt ist und zusätzlich das Internet nach einer Lösung durchstöbern

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: freiwillig gesetzlich krankenversichert

                      Verantwortlich sind die Arbeitgeber bzw. die von diesen mit der Lohnabrechnung beauftragten Büros. Die kennen doch den Status der Arbeitnehmer in der GKV.

                      Wenn die richtige Lohnart ausgewählt wurde, machen das die heute zur Abrechnung eingesetzten Programme in der Regel auch richtig. Das ist dort alles einstellbar,

                      auch die Lohnsteuerbescheinigungen werden von der Software erzeugt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X